Darf der Vermieter die Kaution für Gerichtskosten einbehalten?
Hallo, ich wurde über eine Räumungsklage aus der Wohnung geflogen. Die Vermieterin sagt jetzt, dass die Anwalts - und Gerichtskosten über die Mietkaution ausgeglichen werden und ich somit die von mir eingezahlte Kaution nicht zurück erhalte. Ist das rechtens? Zumal mir auch Rechnungen vom Anwalt und vom Gericht dahingehend zugestellt worden sind!
Mietkaution,
Mietrecht