Einbehaltung Kaution für Arbeiten im Garten?
Mein Vermieter hat mein Mietobjekt lt. Übergabeprotokoll ohne Beanstandungen zurückerhalten. Nun möchte er für seines Erachtens notwendige Schönheitsarbeiten, nämlich Unkraut zupfen auf der Terrasse und vor dem Haus sowie Rückschnittarbeiten an Sträuchern im Garten, die er selbst vornehmen wird, Teile der Mietkaution einbehalten. Darf er das?
2 Antworten
Wenn im Übergabeprotokoll keine Mängel festgestellt wurden, besteht auch kein Anspruch des Vermieters. Bei so einem Verhalten würde ich schon aus Prinzip die volle Kaution einfordern.
Schaue, ob im Mietvertrag steht, dass diese Arbeiten bei Auszug geleistet werden müssen. Wenn ja, dann kannst du sie auch noch erledigen um die volle Kaution zurück zu erhalten.
Es kommt nicht auf das Datum deines Auszugs an, sondern auf das Datum des Mietendes. Bis Mietende musst du deinen vertraglichen Pflichten nachkommen, die im Mietvertrag vereinbart sind
Von Unkraut Zupfen steht da nix, außerdem ist das ja eine Frage des Zeitpunkts. Ich bin am 03.08. ausgezogen, da war alles soweit ok, bei der Übergabe am 31.080. ist das Kraut natürlich wieder gewachsen. Und der Schnitt von Gehölz liegt ja eher im Auge des Betrachters und darf zurzeit wegen der Schonzeit ja gar nicht gemacht werden. Ich habe mich immer um den Garten gekümmert, bin aber keine Gärtnerin. Und ich bin der Ansicht, dass, wenn die Vermieterin meint, der Ast müsse 2 cm kürzer geschnitten werden oder so, dann ist das ihre Sache und nicht meine. Solange ich die grundsätzlich vertraglich vereinbarte Gartenpflege vorgenommen habe, dürfte da eigentlich nichts Kostenverursachendes von mir nachgefordert werden.