Darf der Vermieter die Kaution für Gerichtskosten einbehalten?
Hallo, ich wurde über eine Räumungsklage aus der Wohnung geflogen. Die Vermieterin sagt jetzt, dass die Anwalts - und Gerichtskosten über die Mietkaution ausgeglichen werden und ich somit die von mir eingezahlte Kaution nicht zurück erhalte. Ist das rechtens? Zumal mir auch Rechnungen vom Anwalt und vom Gericht dahingehend zugestellt worden sind!
2 Antworten
Hallo, habe zum Thema heute folgendes Beispiel vom 17.03.2011, gefunden: http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/kosten-des-rechtsstreites-mit-kaution-verrechnen-352280 " Vermieter musste eine fristlose Kündigung/Räumungsklage gerichtlich geltend machen. Kann die Kaution dafür herangezogen werden? Antwort : Ja, denn sie dient dem „Vermieter zur Sicherung der aus dem Mietverhältnis herrührenden Forderungen des Vermieters (Miete, Nebenkosten und Reparaturleistungen bei Beendigung des Mietverhältnisses, Nutzungsentschädigung, Schadensersatz. " mfg
Hallo, scheinbar bist du deinen Pflichten( Mietzahlungen) als Mieter nicht nach gekommen.(wg. Räumungsklage) Die Kaution kann mit fälligen Mietzahlungen, mit denen sich der Mieter im Verzug befindet (auch während des Mietverhältnisses) verrechnet werden. Ein säumiger Mieter kann vom Vermieter auf Zahlung verklagt werden. Er muss dann nicht nur Zinsen auf die ausstehenden Mieten zahlen, sondern trägt auch die gesamten Prozesskosten. Du fragst : "ist das rechtens ? Gegenfrage : " ist es denn Recht, keine Miete zu zahlen ? "
Die noch offenen Forderungen wg.Mietrückstand wurden von mir bei ihr bar beglichen, so dass sie dahingehend keine Forderungen mehr gegen mich stellen kann. Deswegen meine Frage, ob sie dann die anderen Kosten über die Kaution geltend machen kann. Ich hatte ihr auch angeboten, die offenen Forderungen mit der Mietkaution zu begleichen, woraufhin sie zu mir meinte, dass sie das nicht dürfe. Und ja ich weiß, dass ich nicht das Recht habe, fremden Wohnraum zu nutzen, ohne die dafür erforderliche Miete zu zahlen.
Die noch offenen Forderungen wg.Mietrückstand wurden von mir bei ihr bar beglichen, so dass sie dahingehend keine Forderungen mehr gegen mich stellen kann. Deswegen meine Frage, ob sie dann die anderen Kosten über die Kaution geltend machen kann. Ich hatte ihr auch angeboten, die offenen Forderungen mit der Mietkaution zu begleichen, woraufhin sie zu mir meinte, dass sie das nicht dürfe. Und ja ich weiß, dass ich nicht das Recht habe, fremden Wohnraum zu nutzen, ohne die dafür erforderliche Miete zu zahlen.