Kirchensteuerabzug bei Treuhandkonten
Ab 2015 sind Banken bekanntlich verpflichtet, Kirchensteuer einzubehalten und fragen deshalb beim Bundeszentralamt für Steuern nach der Konfessionszugehörigkeit. Dazu wird die Steueridentifikationsnummer benötigt.
Was aber ist bei Treuhandkonten? Praktische Bedeutung hat das bei mir bei den Mietkautionen. Fragt man nun meine Konfessionszugehörigkeit als Kontoinhaber und Treunehmer ab oder die des Mieters als Treugeber? Muß ich dann bei allen Mietern die Steueridentifikationsnummer abfragen und an die Bank weiterleiten? Was mache ich, wenn ein Mieter die nicht herausrücken will?
3 Antworten
Witzig, gerade gestern kam die Abrechnung der Bank wo meine Mietkaution liegt.
Sieh mal hier diesen link:
Wie dort zu sehen ist, kann der StPfl. das Zentralamt anweisen die Kirchenzugehörigkeit auch bei Abfrage durch die Bank nicht herauszugeben. Es besteht dann die Verpflichtugn zur Nacherklärung.
Als Vermieter/Treunehmer, würde ich einfach die Steuer-ID in das Formular aufnehmen, ebenso die Konfession.
Oder die Leute selbst zur Bankschicken und das Konto abtreten lassen,
Nein, habe mich anscheinend ungenau ausgedrückt. ich bekam es direkt von der Bank. von der Steuer könnte ich hier schon eine Pizza essen gehen.
gibt es denn hier keinen § dazu, einen Treuhand-und Kautionskonten-Kirchensteuerbefreiungszusatz-§?
Nicht? Die Gesetzgebung wird auch immer schlampiger :)
Im Ernst... Gute Frage. Keine Antwort. Vielleicht wird das bankenseitig vermerkt, wenn es Treuhandkonten sind. Und dann wird nicht generell Steuer eingezogen.
@freelance
Nein, es gibt keine §§ dafür. Es ist tatsächlich schlampig, denn die Arbeit wurde auf die Banken abgeschoben. Wenn die Kunden aber die Angaben nciht machen udn die Abfrage beim Zentralamt untersagen, ist der schwarze Peter wieder beim StPfl.
Um die Verwirrung komplett zu machen, habe gestern zwei völlig gegensätzliche Auskünfte zum Thema erhalten:
Die Steuerfachleute meiner Sparkasse behaupten, bei Treuhandkonten gäbe es keinen Kirchensteuerabzug und das von mir aufgezeichnete Problem existiere garnicht.
In einer von mir befragten Kölner Steuerberaterkanzlei wird genau die gegenteilige Ansicht vertreten.
Da werde ich wohl meine Suchhamster selber mal auf die Pirsch schicken müssen.
Es sieht nach viel Arbeit aus.
Formulare Ergänzen.
Besser vielleicht alles auf den Mieter abwälzen und wieder darauf bestehen, dass die Konten einrichten und abtreten.
Dein Vermieter ist ein Glückspilz. Ich bekomme zum Jahresanfang immer einen dicken Umschlag von der Bank und darf dann den Büroboten spielen. Und das, obwohl fast nur Centbeträge auf den Bescheinigungen stehen.