2008 wurde mir ein Mietkaution vom Jobcenter gegeben und jetzt nach 6 Jahren zurückgefordert.
2008 bekam ich eine Mietkaution vom Jobcenter, da ich auch Leistungemn von dort bekam. Seit 2009 beziehe ich keine Leistungen mehr und bin 2011, 30.10., ausgezogen Jetzt möchte das JobCenter das Geld zurück, Ist das nicht schon verjährt?
5 Antworten
Mietkautionen gewährt das Jobcenter an sich nie zuschußweise, sondern als Darlehen. Den Rückforderungsanspruch gegen den Vermieter läßt sich das Jobcenter abtreten.
Auch Du hast mit Sicherheit eine solche Abtretungsvereinbarung unterschrieben und willst Dich jetzt nicht mehr daran erinnern. Die Beendigung des Mietverhältnisses hast Du offenbar auch nicht angezeigt und das Geld einfach vereinnahmt. Das mußt Du jetzt aber wohl zurück zahlen.
Und zur Verjährung: Die beginnt erst mit Kündigung des Darlehens. Merke Dir mal den 31.12.2017 vor. Erst wenn dieser Tag abgelaufen ist, bist Du aus der Sache raus, es sei dennn, das Jobcenter hat verjährungsunterbrechende Maßnahmen eingeleitet. Urteile etwa verjähren erst in 30 Jahren!
Mietkautionen gewährt das Jobcenter an sich nie zuschußweise
...kann aber in Einzelfällen als Beihilfe gewährt werden, kommt auf die Gesamtumstände an, die 2008 möglicherweise bestanden. Dazu jedoch wissen wir nichts.
Genaueres sollte dem Antragsteller in dem damaligen Bescheid mitgeteilt worden sein !
Hallo elli60, wurde die Leistungsgewährung als Darlehen oder Beihilfe bewilligt ? Eine Beihilfe muss z.B nicht zurückgezahlt werden, während ein Darlehen in angemessener Zeit zurückgefordert werden kann.
Wurde eine Leistung als Beihilfe bewilligt, kann sie nicht nachträglich in ein Darlehen umgewandelt werden.
Eine Darlehensgewährung anstatt einer Beihilfegewährung kommt insbesondere bei kurzfristigen Notlagen in Betracht. Grundsätzlich soll der Zeitraum zwischen Leistungsgewährung und Beginn der Rückzahlung 6 Monate nicht überschreiten.
Eine Rückforderung aus 2008 ist meiner Ansicht nach nicht rechtes, leg Widerspruch ein !
K.
Da die Mietkaution regelmäßig als Darlehen gewährt wird, ist das Jobcenter an einer Sicherung interessiert und kann sich den Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter zur Sicherung abtreten lassen.
Alternativ kann er eine Mietübernahmebescheinigung gegenüber dem Vermieter erstellen. Insoweit ist das Jobcenter in diesem Fall selbst Eigentümer der Mietkaution.
Sind noch weitere Fragen offen?
Da ist nichts verjährt. Also zahle mal schön die Kaution an das Jobcenter zurück, denn die sind der Eigentümer von dem Geld.
Eine Verjährungsfrist würde frühestens ab dem Zeitpunkt der Rückzahlung durch den Vermieter anfangen zu laufen.
Hast Du nach Auszug aus der Wohnung die Kaution vom Vermieter zurück bekommen? Wenn Ja, ist doch wohl klar das Du das Geld zurück zahlen musst. Es war und ist ja nicht Dein Geld sondern das des Jobcenter.