Ich bekam eine Mahnung von der Arge, ich soll das Darlehen für die erhaltene Mietkaution nach 10 Jahren zurückzahlen, soll ich Widerspruch einlegen?
Ich bezog 2005 Leistungen der ARGE. Diese über nahmen auch die Mietkaution als ich mit meiner damaligen Partnerin umzog.
Nun bekam ich eine Mahnung des Inkassoservice der ARGE. In dem steht sie fordern die Mietkaution bis Ende des Monats zurück, desweiteren steht dort geschrieben, dass ich angeblich vor 2 Monaten einen Bescheid bekommen habe in dem ich schon mal zur Zahlung aufgefordert wurde - habe ich nie erhalten.
Oder läuft es bei denen nun auch schon so, dass gleich die Mahnung raus geht.
Nun hab ich also hier und da bei der Arge angerufen und gefragt, wie die nach 10 Jahren darauf kommen die Mietkaution zurück zu verlangen. Innerhalb dieser 10 Jahre habe ich keinen einzigen Brief von denen erhalten.
Die Dame am Telefon konnte keinerlei Daten über mich finden, auch nicht den Bescheid oder die Mahnung, die sie mir geschickt haben. Bei dem Inkasse Service nannte man mir nur den offenen Betrag wüsste aber nicht um Welche Wohnung es sich damals handelte.Man wolle sich telefonisch nochmal mit mir in Verbindung setzen und den Bescheid würde ich nochmals zugeschickt bekommen.
Nun ging die Miete damals direkt an den Vermieter. Ich bin auch vor meiner Partnerin aus der Wohnung ausgezogen. Wo die Kaution geblieben ist? Keine Ahnung
Können die nun nach 10 Jahren immer noch von mir die Kaution zurückfordern? Warum kommen die erst jetzt damit? Verjährungsfrist? Habe teils von 3 / 5 /10/ und auch schon von 30 Jahren gelesen Sollte ich Widerspruch einlegen? Wie begründe ich diese am besten
1 Antwort
Das Jobcenter läßt sich den Kautionsrückzahlungsanspruch doch üblicherweise abtreten. Dann ist doch der Vermieter in der Pflicht. Mit Verjährung kommt man da jedenfalls wahrscheinlich nicht weiter da der Rückzahlungsanspruch erst mit dem Ende des Mietverhältnisses fällig ist.
Bitte doch mal darum, sie sollten Dir eine Kopie der damaligen Vereinbarungen übersenden.
Und ganz nebenbei: Als Vermieter kann ich Dir nur sagen, daß im Jobcenter in solchen Sachen das Chaos tobt. Ich wurde schon aufgefordert Kautionen zurück zu zahlen die längst bei denen auf dem Konto waren. Oder man verlangte von mir Geld das ich in dieser Höhe nie bekommen hatte. Am besten immer schriftliche Eingaben machen. Aus Nachweisgründen!
Da es schon 10 Jahre her ist, kann ich mich nicht mehr daran erinnern, aber es wird sicherlich eine Abtretungserklärung gegeben haben.