Ich bin Heilpraktiker für Psychotherapie und Kleinunternehmer.
Ich habe Umsätze, die an sich steuerbefreit sind (Heilbehandlungen, Lehrtätigkeit an Heilpraktikerschule, an einer Stadtteilschule) und Umsätze, auf die normalerweise Mehrwertsteuer anfallen (Yoga- und Meditationskurse, sonstige Events).
In meinem Buchhaltungs-Tool kann ich den Haken setzen "Ich bin Kleinunternehmer". Damit werden alle Umsätze zwingend auf ein bestimmtes Kleinunternehmerkonto gebucht. Ich kann kein spezifisches Konto für bestimmte Dienstleistungen ansteuern.
Für meine EÜR muss ich meine Umsätze aber nach diesem Umsatzsteuerstatus getrennt angeben. Ich befürchte, für 2023 muss ich das jetzt manuell Rechnung für Rechnung ausrechnen. Oder würde ein eventueller Prüfer bei einer Betriebsprüfung das nicht akzeptieren?
Wie ist das typischerweise in Buchhaltungstools, können die das unterscheiden? Es wäre ggf. ein Grund mein Tool zu wechseln.
Hintergrund ist der, dass nur die steuerpflichtigen Umsätze für die Bewertung darüber, ob ich als Kleinunternehmer gelte, herangezogen werden.