Nachhilfestunden und Umsatzsteuer?
Hallo an alle,
ich habe ab 1.1.2024 eine Gewerbe angemeldet. Die betragt nicht nur Nachhilfe mit Schwerpunkt Tschechisch (online, habe Kunden auch aus Tschechien), aber auch Print on Demand und low content Bücher über Amazon kdp, mit diese 2 Sachen habe ich aber noch nicht richtig angefangen. Ich musste wegen dem POD Umsatzsteuernummer beantragen und dachte, dass der Finanzamt mir wahrscheinlich 2 Steuernummern gibt, dass ich diese verschiedene Verdienstmöglichkeiten getrennt haben kann, aber es ist nicht der Fall, ich habe nur eine Nummer gekriegt plus Umsatzsteuer-ID.
Jetzt frage ich mich, wie ich richtig Rechnung für die Nachhilfe erstelle, wenn es sich normalerweise um freiberufliche Tätigkeit handelt die auf honorarbasis vergütet ist. Muss ich da auch Umsatzsteuer irgendwie schreiben? Und zahlt man für Nachhilfe 7% oder 19%? Oder wenn ich in die Rechnung Umsatzsteuer 0€ eingeben soll, nach welchem Satz/ Paragraf ist es geregelt? Mit dem POD und Low content weiß ich jetzt auch nicht genau, wie es läuft. Ich weiß nur, dass man vom Amazon dann die Tantiemen bekommt als Autor. Die versteuert man wie? Und muss ich Rechnung an Amazon oder POD Anbieter für die Provisionen erstellen? Ich erstelle meine Designs selbe.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Jitla Neuberger
1 Antwort
Deine Bücher, die Du über BoD/Amazon verkaufst gewähren Dir ein Urheberrecht, somit ist die Tätigkeit mit 7 % Umsatzsteuer belegt.
Die Tätigkeit als Nachhilfelehrer mit 19 %, außer Du arbeitest für eine allgemeinbildende Schule.
Alle Einnahmen gehen in die Anlage EÜR und das Ergebnis über die Anlage "S" in die Einkommensteuererlärung.
Du hastb Deine Designs entworfen. Damit hast Du gem. § 7 UrhG, den Schutz für Dein Werk Gem. § 2Nr. 7 UrhG. Also 7 % Umsatzsteuer. Du darsfst nur in Rechnungen keinen höheren Satz ausweisen.
Das der Verkäufer der T-Shirts 19 % für die Produkte berechnen muss, bbraucht dich ncith zu interessieren.Für Nachhilfe usw. brauchst #du nur Rechnungnen zu erstellen, wenn der Kunde eine möchte.
Kein Mensch kann Nachhilfe Kosten in einer Buchhaltung abziehen. Keiner brucht dort den Umsatzsteuerausweis.
OK, vielen Dank. Und wie ist das bei Print on Demand? Da lade ich zwar meine Designs hoch beim POD Anbieter, die werden aber dann an diversen Sachen wie Tassen, Bettwäsche, Puzzle, T-Shirts etc. zum Verkauf angeboten. Da gilt wahrscheinlich auch diese 19%? Und wenn ich theoretisch von den Provisionen bezahlt bin (nicht von den verkauften Produkten selbst), wie steuert man das?
Es interessiert mich noch bei alle 3 Themen, wie soll dann die Rechnung aussehen für Nachhilfe? Und schreibt man dann Rechnung an den POD Anbieter oder Amazon auch? Bei der Nachhilfe kann man einfache Honorar Rechnung erstellen?
Danke nochmals.
Jitka Neuberger