Nachhilfestunden und Umsatzsteuer?

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Deine Bücher, die Du über BoD/Amazon verkaufst gewähren Dir ein Urheberrecht, somit ist die Tätigkeit mit 7 % Umsatzsteuer belegt.

Die Tätigkeit als Nachhilfelehrer mit 19 %, außer Du arbeitest für eine allgemeinbildende Schule.

Alle Einnahmen gehen in die Anlage EÜR und das Ergebnis über die Anlage "S" in die Einkommensteuererlärung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

JitkaN 
Beitragsersteller
 05.06.2024, 16:44

OK, vielen Dank. Und wie ist das bei Print on Demand? Da lade ich zwar meine Designs hoch beim POD Anbieter, die werden aber dann an diversen Sachen wie Tassen, Bettwäsche, Puzzle, T-Shirts etc. zum Verkauf angeboten. Da gilt wahrscheinlich auch diese 19%? Und wenn ich theoretisch von den Provisionen bezahlt bin (nicht von den verkauften Produkten selbst), wie steuert man das?

Es interessiert mich noch bei alle 3 Themen, wie soll dann die Rechnung aussehen für Nachhilfe? Und schreibt man dann Rechnung an den POD Anbieter oder Amazon auch? Bei der Nachhilfe kann man einfache Honorar Rechnung erstellen?

Danke nochmals.

Jitka Neuberger

wfwbinder  05.06.2024, 21:00
@JitkaN

Du hastb Deine Designs entworfen. Damit hast Du gem. § 7 UrhG, den Schutz für Dein Werk Gem. § 2Nr. 7 UrhG. Also 7 % Umsatzsteuer. Du darsfst nur in Rechnungen keinen höheren Satz ausweisen.

Das der Verkäufer der T-Shirts 19 % für die Produkte berechnen muss, bbraucht dich ncith zu interessieren.Für Nachhilfe usw. brauchst #du nur Rechnungnen zu erstellen, wenn der Kunde eine möchte.

Kein Mensch kann Nachhilfe Kosten in einer Buchhaltung abziehen. Keiner brucht dort den Umsatzsteuerausweis.