Hallo,
vielleicht stehe ich auf dem Schlauch: Ich habe 2022 vergessen eine Ausgabe anzugeben (Gebühren für einen Sachverhalt im Jahr 2023, allerdings schon Mitte Dezember 2022 gezahlt). Ich habe daher versucht, diese Ausgabe für 2023 anzusetzen. Das erkennt das FA nicht an, ist deren gutes Recht. Dumm gelaufen für mich. Nun machen die aber folgendes und schreiben mir im Bescheid für 2023, "XY sind dem Jahr der Zahlung zuzuordnen. Eine ausnahmsweise wirtschaftliche Zuordnung ist nicht zulässig. Der Gewinn wurde somit um den entsprechenden Betrag erhöht".
Der GEWINN! Hä, wieso das?! (Auf dem Bescheid haben sie das einfach unter Einkünfte aus selbstständiger Arbeit dazu addiert).