Reverse Charge bei content creator mit Sitz in Spanien und gutschrift aus Deutschland von einer Plattform?

1 Antwort

Relativ einfach zu beantworten.

Der Content Creator (CC) muss natürlich an seinem Wohnsitz nordnungsgemäß registriert sein und eine VAT-ID (USt-ID) haben.

Die Leistung wird für einen Unternehmer erbracht und da gilt der Sitz des Leistungsempfängers als Ort der Leistung hier also Deutschland § 3a Abs. 2 UStG.

Der CC schriebt die Rechnung ohne Steuer. Der Leistungsempfänger führt ab, kann aber gleich wieder als Vorsteuer abziehen. Für beide Seiten ein Nullsummenspiel.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Adrien 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 13:26

Vielen Dank für die sehr gut erklärte und verständliche Antwort, damit hat sich meine Frage geklärt 👍