Reverse Charge bei content creator mit Sitz in Spanien und gutschrift aus Deutschland von einer Plattform?
Fiktive Frage : Ich bekomme als content creator mit Wohnsitz zb in Spanien eine Gutschrift/Provision aus deutschland von einer Plattform die meinen content in deutschland an Kunden vertreibt mit dem Hinweis reverse Charge Umsatzsteuerpflicht des. Leistungsempfängers. Was hat es damit auf sich und wer muss nun wo die Umsatzsteuer abführen? Wer ist Leistungsempfänger und wer ist Leistungserbringer?
1 Antwort
Relativ einfach zu beantworten.
Der Content Creator (CC) muss natürlich an seinem Wohnsitz nordnungsgemäß registriert sein und eine VAT-ID (USt-ID) haben.
Die Leistung wird für einen Unternehmer erbracht und da gilt der Sitz des Leistungsempfängers als Ort der Leistung hier also Deutschland § 3a Abs. 2 UStG.
Der CC schriebt die Rechnung ohne Steuer. Der Leistungsempfänger führt ab, kann aber gleich wieder als Vorsteuer abziehen. Für beide Seiten ein Nullsummenspiel.
Vielen Dank für die sehr gut erklärte und verständliche Antwort, damit hat sich meine Frage geklärt 👍