Ist Tippgeber immer Umsatzsteuerbefreit?
Ich und meine Partner haben eine GbR gegründet. Wir sind Tippgeber von Maklern (Immobilien, Versicherung, Finanzierung, Investexperten) gegen Provision vom Makler. Müssen wir die Umsätze plus 19% berechnen oder sind befreit. Und wenn ja, nach welcher Paragraf?
Danke für eure Tipps
1 Antwort
Umsatzsteuerbefreit sind die Provisionen bei Versicherungen udn Finanzierungen, § 4 Nr. 8, bzw. Nr. 11 UStG.
Provisionen bei Grundstückgeschäften sind nicht befreit.
Die Vorsteeur aus den eigenen Kosten und Investitionen ist dann entsprechend nach den Umsätzen aufzuteilen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986