Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags zu bezahlen?

Hallo, ich bin ein Student. neben meinem Studium habe ich immer zwei Jobs gehabt. Der erste Job ist als SHK an der uni, und der zweite Job ist als Wachman am Wochenenden. letztes Jahr habe ich fast nur gearbeitet und weniger studiert und habe ca. 23000 verdient. Ich habe letztes Jahr für die Krankenkasse nur den Studentenbeitrag monatlich selber bezahlt. Nachdem Ich die Krankenkasse meine Lohnabrechnungen von Jahr 2016 gezeigt habe, habe ich eine Rechnung von ungefähr 3000 Euro bekommen, weil mein Arbeitgeber keine Beiträge bezahlt hat und ich letztes Jahr 30 jährige geworden bin. Ich habe meinen Arbeitgeber kontaktiert und habe diese Antwort bekommen: ______________________________

 Sie sind bei uns als Student angemeldet und haben auch eine Studienbescheinigung eingereicht. Sie müssen sich selbst als Student in Ihrem Alter bei der KK versichern und da Sie bei uns studentisch gemeldet sind, werden da auch nur die RV Beiträge bezahlt. Als Student ist Ihre Hauptbeschäftigung das Studium und es darf dann nur in den Semesterferien mal mehr verdient werden. Sie wurden von Anfang an als Student bei uns angestellt und das läuft auch so seit 2009. 

_______________________________

Meine Frage : ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte zu bezahlen.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

Student, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Sozialversicherung, Werkstudent
Statusänderung Student/Arbeitnehmer: muss ich meiner Krankenkasse eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen?

Hallo in die Runde!

Hoffentlich können mir einige von Euch weiterhelfen.

Ich war bisher Arbeitnehmerin in Teilzeit und gleichzeitig an der Uni immatrikuliert, um neben dem Job weiter zu studieren. Da ich weniger als 20 Std. die Woche arbeitete, war ich von meiner Krankenkasse als Studierende versichert.

Nun wird meine Stelle um ein paar Stunden aufgestockt, sodass ich mehr als 20 Std. wöchentlich arbeiten werde. Dementsprechend wird sich mein (KV-)Status von Studentin auf Arbeitnehmerin ändern, und das auch wenn ich keine volle Stelle habe (es bleibt immer noch bei einer Teilzeit) und ich die Uni weiter besuchen möchte -und werde.

Nachdem ich meine Krankenkasse darüber informiert habe, möchte sie von mir den geänderten Arbeitsvertrag UND eine Exmatrikulationsbescheinigung bekommen. Was nun ? Ich dachte, dass in diesem Falle mein Arbeitgeber mich automatisch bei der KV anmelden wird, und dass die Beiträge zur Sozialversicherung durch ihn abgeführt werden.

Wenn ich schon durch diese Statusänderung auf die Vorteile der Studentenversicherung verzichte, frage ich mich, ob es die KV tatsächlich zu interessieren hat, ob ich noch studiere bzw. immatrikuliert bin oder nicht ? Darf ich mich weigern, es zu tun ? Oder muss ich mich exmatrikulieren und die Bescheinigung vorlegen?

Vielen Dank für Euren guten Rat !

Student, arbeitnehmer, krankenkasse
Muss ich als Student mit zwei Nebenjobs eine Steuererklärung abgeben?

Ich suche bereits den ganzen Tag nach einer Lösung, finde aber etwas unterschiedliche Antworten. Ich habe im letzten Jahr zwei Jobs nebeneinander gehabt, beide unter 450 €, aber zusammen über 450 € (unter 800 € zusammen). Ich bin nie über die 20-Stunden-Regelung gekommen und habe das ganze Jahr über bei beiden Arbeitgebern durchgehend gearbeitet.

Im Grunde wurde ich bei einem Arbeitgeber in Steuerklasse 1, bei dem anderen in Steuerklasse 6 angemeldet, so zumindest der Plan. Auf meinen Abrechnungen stand aber jetzt bei beiden immer Steuerklasse 6, ist da etwas schiefgelaufen, oder übersehe ich etwas?

Weiterhin habe ich gelesen, dass man, sobald man bei zwei Arbeitgebern beschäftigt ist, zur Steuererklärung verpflichtet ist. Ist das richtig? Damit hätte ich die Frist ja verpasst...

Andererseits wurde ich als Minijobbler gemeldet, beim anderen Arbeitgeber als Werkstudent. Ändert sich dadurch etwas?

Dass ich eine Steuererklärung bei nicht vorliegender Pflicht nachreichen kann, ist mir bewusst, weshalb ich dies eigentlich auch nachholen wollte. Es geht mir jetzt lediglich darum, mögliche Mahngebühren, hätte ich eine Erklärung abgeben sollen, gering zu halten und alles schnellst möglichst nachzureichen, sofern notwendig.

Kann mir da jemand Auskunft geben? Sollten die Informationen nicht reichen, gerne Bescheid geben, wovon dies noch abhängig ist. Vielen Dank!

Student, einkommensteuer, nebenjob, Steuererklärung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Student