Steuererklärung Abschlussarbeit und dan festes Beschäftigungsverhältnis?

Hallo zusammen,

ich war vergangenes Jahr 2019 im Januar und im Februar noch im Unternehmen A als Student zur Erstellung einer Abschlussarbeit eingestellt. In beiden Monaten habe ich auch eine monatliche Aufwandsentschädigung (laut Vertrag) erhalten + im Januar habe ich nochmal eine zusätzliche Prämie erhalten. Laut Lohnsteuerbescheid wurden für die zwei Monate paar Euro Lohnsteuer und Soli einbehalten, zusätzlich wurden Kranken und Pflege Versicherungsbeiträge gezahlt. Einnahmen aus Unternehmen A sind besipielsweise 4.000 Euro.

Seit März bin ich nun im Unternehmen B eingestellt. Hier bin ich als ganz normaler Arbeitnehmer tätig. Einnahmen aus Unternehmen B sind besipielsweise 30.000 Euro.

Wenn ich nun die Steuererklärung für das Jahr 2019 ausfülle und den Lohnsteuerbescheid von Unternehmen B in Anlage N eintrage ist die Steuererstattung fiktiv z.B. 1500 Euro. Wenn ich nun den Lohnsteuerbescheid aus Unternehmen A zusätzlich in Anlage N eintrage führt dass zu einer geringeren Steuererstattung z.B. nur noch 900 Euro. In dem Fall muss ich sogar Lohnsteuer zurückzahlen.

Meine Frage ist nun, ob die Einnahmen die ich in Unternehmen A während der Zeit der Erstellung der Abschlussarbeit erhalten habe anders in der Steuererklärung berücksichtigen muss oder gehört das schon in Anlage N (nicht selbständiger Arbeit)?

Gruß Apolonius

Student, Lohnsteuer, Steuererklärung
Freiberufliche Tätigkeit Student?

Guten Abend,

ich hätte hier mal ziemlich viele Fragen beruflich einer freiberuflichen Tätigkeit. Ich habe dieses Semester mein Studium (Wirtschaftswissenschaften) begonnen. Seit einem Monat arbeite ich nebenbei auch im Büro bei einer Firma. So, kommen wir nun zu meinem Problem. Mein Chef wollte unbedingt, dass ich mich als Freiberufler eintrage. Ich hatte keine Ahnung wie das läuft, hab dann recherchiert und von mehreren Seiten gehört, dass das eigentlich nicht wirklich geht. Kurz zu meiner Tätigkeit: ich bin sozusagen einfach nur eine büroassistenz. Wenn die Firma Aufträge ausgeführt habe, schreibe ich die Rechnungen an die Kunden und dann halt noch gewisse typische Büroarbeiten. Ich habe beim Bürgerbüro angerufen, beim Finanzamt und komischerweise hatte keiner wirklich ne ahnung, wie ich das machen soll, aber es wäre wohl irgendwie möglich. Nur die dame beim Finanzamt meinte dann, ich solle den fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Mein chef hat mir kaum weitergeholfen. Jetzt steh ich immer noch vor dem Fragebogen, den ich eigentlich schon längst hätte abgeben sollen, da meine frist erstens abläuft und ich zweitens auch dringend mal mein geld bräuchte.

1) Man hat ja eine Frist von einem Monat. Ich habe am 13.05 meinen ersten Arbeitstag gehabt. Meint ihr ich bekomme jetzt Stress wegen den paar Tagen? Ich würde den Bogen morgen endlich abgeben, wenn sich meine restlichen Fragen geklärt haben.

2) Bei den Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen habe ich die meisten Probleme: Gewerbebetrieb, Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge? Ich habe keine Ahnung, was ich da eintragen soll. Ich habe ja nicht wirklich ein Gewerbe, sondern arbeite doch für jemanden? Ich kapiere es wirklich überhaupt nicht.

3) Dasselbe Problem auch hier: 7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

4) Dann werde ich ja auch die 7.3 Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen müssen. Muss ich dann auch ein Kleinunternehmen anmelden? Wenn ja, wann muss ich das machen?

Ich hoffe, mir kann hier endlich mal jemand weiterhelfen, denn ich möchte das endlich erledigen. Ich mag meinen Job wirklich und mein Chef ist auch wirklich nett, aber was das betrifft, kaum eine hilfe.

Student, freiberufliche Tätigkeit
Krankenversicherung Student/Werkstudent >14 Fachsemester?

Hallo,

ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen oder mir zumindest einen Rat geben.

Ich bin Student, zurzeit im Master und in diesem Semester ins 14. Hochschulsemester bzw. im 3. Fachsemester angekommen.

Ich arbeite nebenbei unter 20 Stunden und bin bisher in der studentischen Krankenversicherung versichert.

Ab dem 01.10.18 ist dies nicht mehr möglich. Es läuft zwar ein Widerspruchsverfahren, aber ich gehe kaum davon aus, dass meine Einwände (Fachsemester sind nicht mit Hochschulsemester gleichzusetzen siehe SGB V, die Beschlüsse der KMK haben keine rechtliche Relevanz, ..., ...) akzeptiert werden. Daher muss ich nun schauen wie ich mich ab dem 01.10 versichere. Ich war während des Studium mehrere Semester auch mal "Arbeitnehmer" (über 20 Stunden die Woche), der nebenbei studiert; daher die hohe Semesteranzahl.

Ich geh seit dem 01.03.17 einer Tätigkeit unter 20 Stunden die Woche nach. In meinem Arbeitsvertrag wird an keiner Stelle mein Status als Student beschrieben bzw. als Grundlage des Arbeitsvertrages vereinbart. Es wird durchgehend von einer Teilzeitkraft auf 40,49%, ~15 Stunden pro Woche gesprochen.

Durch mein Studium und den eingereichten Studienbescheinigungen musste der Arbeitgeber die entsprechenden Abgaben (Krankenversicherung und Co.) nicht zahlen.

Ich habe meinen Teamleiter und den Bereichsleiter auf meine Lage angesprochen und ihnen mitgeteilt, dass ich ab dem 01.10 nicht mehr studentisch versichert bin und daher gerne über die Firma versichert werden würde. Bei der Firma handelt es sich um eine sehr große Firma, deutschlandweit aufgestellt, der Standort hat über 180 Mitarbeiter, verfügt über einen Betriebsrat und ist an einen Tarifvertrag gebunden.

Als Antwort bekam ich, dass der Arbeitgeber/ die Firma keine Teilzeitkräfte auf 40,49% (~15 Stunden die Woche), sondern nur Personen, auf 53,33% (~20 Stunden pro Woche) haben möchte. Nur Studenten sind auf 40,49%, also 15 Stunden pro Woche, eingestellt. Eine Höherstufung ist zurzeit nicht möglich und von mir eigentlich auch gar nicht gewollt, da ich das Studium in den nächsten 6 Monaten abschließen möchte.

Ich frage mich jetzt, inwiefern mein Arbeitgeber dazu "verpflichtet" ist mich als Teilzeitkraft in der Krankenversicherung zu versichern, da wie bereits geschrieben der studentische Status nicht Gegenstand meines Dienstvertrages war/ist.

Student, Krankenversicherung
Verlustvortrag nicht angekreuzt?

Hallo ihr lieben,

ich bin etwas am verzweifeln.

Ich habe durch Zufall mitbekommen, dass es möglich ist eine Steuererklärung für das Zweitstudium zu machen. Dies habe ich auch getan für die Jahre 2014 und 2015. Habe auf dem Mantelbogen "einkommenssteuererklärung " angekreuzt und nicht "Verlustvortrag"

habe den Bescheid für beide Jahre erhalten und dort steht ganz unten drin, "Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium wurden mit - xxx€ als Sonderausgaben berücksichtigt.

Nun war ich dann 2 Jahre im Ausland und habe für 2017 (habe 15Tage Teilzeitz gearbeitet) eine Steuererklärung gemacht. Wieder nichts mit Verlustvortrag angekreuzt (wusste ich nicht und war mir auch nicht sicher ob ich dann was falsch mache)

Nun steht in dem Bescheid drin, Anstelle der anzuerkennenden Werbunsgkosten ist der höhere Arbeitnehmer Pauschbetrag abgezogen worden. Die Günstigprüfung hat ergeben, dass die Ermittlung der abziebaren Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtslage 2004 zu einem günstigerem Ergebnis führt."

Was bedeutet das denn alles?

Wie kann ich denn meine Verluste noch geltend machen und mit der Steuereklärung 2018 in der ich voraussichtlich einkommenssteuer zahle angeben?

Habe ich die Sonderausgaben für 2014 und 2015 "verschenkt" weil ich nicht verlustvortrag angekreuzt habe? oder merkt sich das das Finanzamt sowieso.

Ich freue mich über jegliche Hilfe. Evtl ist es nicht gut beschrieben von mir, deshalb versuche ich bei Fragen dies besser darzustellen.

Danke

Student, Verlustvortrag

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