Steuerklasse nach Heirat
Liebe Community,
Ich höre immer davon, dass es bei Steuern Verheirateter immer große Probleme mit der Steuernachzahlung gibt. Bei uns ist es demnächst, also in einem Monat nach der Hochzeit, folgendermaßen: Ich bin. Mein Freund hängt jetzt seit Oktober nach einer Neuorientierung ein Erststudium dran, ausgelegt auf 3 Jahre. Ich verdiene zwischen 45.000 und 50.000 Euro pro Jahr, arbeite seit einigen Jahren als Versicherungsmathematikerin, bin aber gesetzlich als Angestellte versichert.
Sind meine Überlegungen stimmig?
1) Die Wahl von Steuerklasse III (ich) und Steuerklasse V (Mann) ist unproblematisch, denn Rückzahlungen sind in unserem Fall nicht zu erwarten. Es kann eher noch zu einer zusätzlichen Erstattung kommen wegen Absetzbarkeit von Studienkosten – ist ein Erststudium.
2) Mein Freund ist aktuell freiwillig gesetzlich versichert – das ist eine Summe von etwas mehr als 100 Euro, er ist 31. Er kann sich familienversichern, sofern er nicht berufstätig oder Minijobber ist.
3) Mein Freund hat eine zeitlich befristete Stelle als Werkstudent (550 Euro) gehabt, die in zwei Monaten ausläuft. Ihm gefällt die Stelle ganz gut, sie hat auch Bezug zu seinem Studium – allerdings hat man ihm nach Ablauf der Frist erst einmal einen Jahresvertrag auf 450-Euro-Basis angeboten. Er hat sich erst einmal geärgert, in der Summe ist der Minijob aber eigentlich – sofern ich keinen Denkfehler begehe – für uns finanziell positiver. Es kommt keine Nachzahlung und er kann sich beitragsfrei bei mir krankenversichern.
Danke, Selena
4 Antworten
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Natürlich III für Dich, V für Deinen Mann.
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Kosten Erststudium = Sonderausgaben abzug.
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Wieso erststudium udn Neuorientierung mit 31. Vorher keine Berufsausbildung gehabt? 11 Jahre auf der Uni "gegammelt?"
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Tatsächlich ist in der Situation vermutlich der Minijob steuerlich am günstigsten.
Sehe es genau so wie die meisten - er kann sich Familienversichern lassen und du die niedrige Steuerklasse sowie seine Ausgaben von der Steuer absetzen.
Ich höre immer davon, dass es bei Steuern Verheirateter immer große Probleme mit der Steuernachzahlung gibt.
In der Kombi III/V kann das passieren, joa.
1) Ist u.U. falsch, da der Lohnsteuerabzug in der Klasse III zu gering ist und nicht durch den prozentual höheren Abzug der Klasse V ausgeglichen wird. Nach Abzug der Lohnsteuer bleibt also wahrscheinlich noch eine Einkommensteuerschuld übrig --> Nachzahlung! Entfällt wenn über die V keine Lohnsteuer einbehalten wird.
2) korrekt
3) korrekt
Hlo
zu 1.) ja
zu 2.) er ist automatisch (!) familienversichert, auch mit Minijob oder kleiner Selbstständigkeit unter 390 EUR
zu 3.) richtig offenbar haben Sie sich bei 2.) vertippt
Viel Glück
Barmer
Moin barmer,
Zu zwei: inwiefern ist er "automatisch“ familienversichert? Meines Wissens geht so etwas nur auf Antrag. Danke für eine kurze Info