Werkstudentenjob max. 400€ und Tutor (<2100€, Übungsleiterpauschale jährllich)

3 Antworten

am sichersten ist schriftlich bei deiner krankenkasse und/oder deutschen rentenvericherung schriftlich anfragen.

Gruss Pit

Hallo,

zusammen dürfte das immer noch im Rahmen des Werkstudentenprivilegs liegen. Das heißt: nur Rentenversicherung, aber keine andere Sozialversicherung.

Hallo,

es bleibt unverändert bei den bisherigen Beiträgen.

Wenn der Tutorjob mehr als 400 Euro brutto monatlich beträgt, sind vom Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge einzubehalten.

Wenn der Tutorjob weniger als 400 Euro brutto monatlich beträgt und der Verdienst bei beiden Arbeitgebern zusammen mehr als 400 Euro brutto beträgt, sind von beiden Arbeitgebern Rentenversicherungsbeiträge einzubehalten.

Gruß

RHW


TomG87 
Beitragsersteller
 04.07.2012, 22:44

Nach vielen Telefonaten kam dann doch noch was raus. 1. Die Aufwandsentschädigung ist kein Einkommen, wird also auch nirgends als eines gezählt. 2. Bei der Krankenversicherung zählt die wöchentliche Arbeitszeit, max. 20h in der Woche während dem Studium. 3. Laut Aussage des BAföG-Amtes wird es nicht zum Einkommen angerechnet, wie ja schon 1. vermuten lässt. 4. Zitat eines Mitarbeiters des Landratsamtes für Finanzen "steuer- und sozialversicherungsfrei sagt ja schon alles", keine Steuern, keine Sozialversicherungung (Renten-, Krankenversicherung, etc.). 5. Also könnte man folgende Rechnung aufstellen 400€ max als Werkstudent +175€ max als Übungsleiter/Tutor (175€x12=2100€) -dem steuerfreien Betrag von 2100€ bleiben noch max. 400€ übrig, und diese sind ja wiederum sowieso kein problem :-)

Und...ums nicht zu vergessen, danke an alle die sich hier die Mühe gemacht haben eine Antwort zu finden.

RHWWW  05.07.2012, 19:58
@TomG87

Danke für die ausführliche Lösung!!!

Meine Antwort war nicht korrekt. Danke für die Klarstellung.