Einkommenssteuererklärung bei Gewerbe ohne Umsatz?

Guten Abend/Morgen,

letztes Jahr hatte ich ein Gewerbe angemeldet um nebenbei etwas Geld in die Kasse zu bekommen, konnte mich jedoch aufgrund von Zeitmangel nicht darum kümmern. Da ich auch in naher Zukunft keine Möglichkeit dafür gesehen habe habe ich es später wieder abgemeldet.

Insgesamt habe ich lediglich "minus" gemacht, das heißt nur die An & Abmeldung des Gewerbes, welche natürlich jeweils etwas Geld auf der Gemeinde gekostet haben. Nun bekam ich vor einigen Tagen einen Brief von meinem zuständigen Finanzamt, welches mich aufforderte eine Einkommenssteuer abzugeben.

Nun hänge ich seit Tagen über dem ElsterFormular und zerbreche mir den Kopf, was, wie, wo und wie viel ich eintragen muss. Ich habe mich etwas schlau gemacht und in diversen Foren gelesen, dass ich neben dem Mantelbogen Anlage G und eine formlose EÜR abgeben müsse. Allerdings scheiden sich auch hier wieder die Geister, wie das eben so ist sagt der eine das, der andere dies, und Finanzamtösisch spreche ich auch nicht unbedingt fliessend...

Falls diese Anlagen bis dato korrekt sind wäre meine Frage nun, was ich eintragen muss, bei Anlage G konnte ich bisweilen nur Seite 1 Z. 4 ausfüllen, und zwar die Art des Gewerbes und den Gewinn, also 0 EUR? Oder muss ich hier die Summe der Ausgaben & Gewinne eintragen, also nach Adam Riese und Eva Zwerg -66 EUR?

Wie genau müsste man die EÜR machen, einfach eine in diesem Falle recht simple Rechnung in Excel eintippen und mit einreichen? Da ich die mystische 17.500 EUR Grenze nicht überschritten habe dürfte das formelle EÜR-Formular ja wegfallen.

Falls ich mit etwas daneben liege und/oder etwas wichtig fehlt wäre ich dankbar für Hilfe, ist natürlich klasse wie gut einen die Schule innerhalb von 13 Jahren auf solche (fürs Leben sinnvolle) Dinge vorbereitet lol sarcasm off.

Nächtlichen, ermüdeten Gruß,

Mark

Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuererklärung
Muss ich als Student mit zwei Nebenjobs eine Steuererklärung abgeben?

Ich suche bereits den ganzen Tag nach einer Lösung, finde aber etwas unterschiedliche Antworten. Ich habe im letzten Jahr zwei Jobs nebeneinander gehabt, beide unter 450 €, aber zusammen über 450 € (unter 800 € zusammen). Ich bin nie über die 20-Stunden-Regelung gekommen und habe das ganze Jahr über bei beiden Arbeitgebern durchgehend gearbeitet.

Im Grunde wurde ich bei einem Arbeitgeber in Steuerklasse 1, bei dem anderen in Steuerklasse 6 angemeldet, so zumindest der Plan. Auf meinen Abrechnungen stand aber jetzt bei beiden immer Steuerklasse 6, ist da etwas schiefgelaufen, oder übersehe ich etwas?

Weiterhin habe ich gelesen, dass man, sobald man bei zwei Arbeitgebern beschäftigt ist, zur Steuererklärung verpflichtet ist. Ist das richtig? Damit hätte ich die Frist ja verpasst...

Andererseits wurde ich als Minijobbler gemeldet, beim anderen Arbeitgeber als Werkstudent. Ändert sich dadurch etwas?

Dass ich eine Steuererklärung bei nicht vorliegender Pflicht nachreichen kann, ist mir bewusst, weshalb ich dies eigentlich auch nachholen wollte. Es geht mir jetzt lediglich darum, mögliche Mahngebühren, hätte ich eine Erklärung abgeben sollen, gering zu halten und alles schnellst möglichst nachzureichen, sofern notwendig.

Kann mir da jemand Auskunft geben? Sollten die Informationen nicht reichen, gerne Bescheid geben, wovon dies noch abhängig ist. Vielen Dank!

Student, einkommensteuer, nebenjob, Steuererklärung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuererklärung