Trading bei einem ausländischem Broker - wie ist der Begriff„Gewinn“ definiert, auf welchen die Abgeltungssteuer anfällt?

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Trading von u.a. CFD/Forex bei einem Online-Broker (eToro), der im Ausland ansässig.

Da ich nun nicht mehr nur mit virtuellem Kapital spekuliere, sondern reales Geld eingezahlt habe, um damit Gewinne zu erzielen, muss ich mich nun mit der Frage der Besteuerung befassen.

Soweit ich das verstanden habe, wird von einem ausländischen Broker keine Abgeltungssteuer direkt an das deutsche Finanzamt abführt. Hier bin ich selbst in der Angabepflicht bei meiner Steuererklärung.

Was mich derzeit irritiert sind vor allem die Begriffe „Gewinn“ bzw. „Kapitalerträge“, weshalb ich mich an die Mitglieder dieses Forums wende :-)

Soweit ich mich in das Thema bislang eingelesen habe, muss ich - vereinfacht dargestellt und Freibeträge, Verlustgegenrechnung etc. beiseite gelassen - auf die von mir erzielten Gewinne die Abgeltungssteuer von 25%, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.

Der Frage, zu der ich jedoch keine mir verständliche Antwort finde ist:

Was genau sind die zu versteuernden Gewinne bzw. Kapitalerträge und wann fällt diese Steuerlast an?

Sind damit die tatsächlich für mich realisierten Kapitalerträge gemeint, sprich das Geld, welches ich von dem Broker zurück auf mein inländisches Bankkonto überweisen lasse? Und ist dieser Gewinn dann für das entdprechrnde Kalenderjahr zu versteuern?

Oder ist damit jenes Kapital (inkl. der von mir generierten Gewinne samt gegengerechneter Verluste) gemeint, welches sich derzeit auf dem Konto meines Brokers befindet? Und ist für das Kapital bzw. die Gewinne auf diesem Konto jährlich eine Steuererklärung zu erstellen - auch wenn die Gewinne nicht realisiert, d.h. nicht ausgezahlt wurden?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesen Fragen (Was sind Gewinne? Wann fällt die Steuer an?) eine Antwort, nach Möglichkeit mit Quellen geben kann, oder vielleicht auch einen Tipp, wo mir hierzu weitergeholfen werden bzw. ich mich selbst informieren kann.

Herzlichen Dank :-)

Kapital, Abgeltungssteuer, Finanzamt, Online, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, Gewinn, Kapitalerträge
Verlustvortrag bei Masterstudium nicht anerkannt. Konsekutiver Master = Teil der Erstausbildung?

Hallo liebe Community,

ich habe im vergangenen Jahr, nach Ende meines Studiums (Lehramt Bachelor und Master), einen Verlustvortrag für die Jahre 2012 - 2018 eingereicht. In den entsprechenden Steuerbescheiden heißt es hierzu: "Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wie das Karlsruher Gericht mitteilte (Beschluss vom 19.11.2019 Az. 2 BvL 22/14 bis 2 BvL 27/14).

Soweit so klar! In den Bescheiden wurde darüber hinaus aber noch erwähnt, dass ich der Aufforderung, Unterlagen einzureichen und Fragen zu beantworten, nicht nachgekommen sei. Also erhob ich Einspruch gegen die Einkommenssteuerbescheide (Ende 2015 - Anfang 2018), um wenigstens das Masterstudium steuerlich geltend machen zu können. Außerdem bezog ich Stellung zu den folgenden Anfragen:

  • Nachweise für die Aufnahme des Bachelor-/Masterstudiums (z.B. Immatrikulationsbescheinigung)
  • Nachweise der jeweiligen Studiengebühren 2012 - 2018
  • Glaubhaftmachung der Anzahl der Tage, an denen die Universität im jeweiligen Jahr aufgesucht wurde, anhand geeigneter Nachweise (z.B. Stundenpläne)
  • Nachweise für die im jeweiligen Jahr geltend gemachten Telefonkosten (z.B. Verträge)

Hierauf folgte ein Schreiben, dass klarstellte, das gemäß § 9 (1) S. 1 EStG Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Einhaltung der Einnahmen seien. Dies gelte gemäß § 9 (6) EStG bei Aufwendungen für das Erststudium nur dann, wenn im Vorfeld bereits ein Erststudium oder eine Erstausbildung stattgefunden habe. Außerdem sei das konsekutive Masterstudium laut Urteil des BFH vom 03.09.2015 - VI R 9/15 Teil der Erstausbildung.

Wie ist eure Meinung hierzu? Ist mein Masterstudium tatsächlich als Teil des Erststudiums zu verstehen und demnach nicht als Werbungskosten, sondern lediglich als Sonderausgaben abziehbar?

Ich wäre über jeden Tipp/ für jede Hilfe dankbar! Das entsprechende Schreiben vom Finanzamt kann nachfolgend eingesehen werden.

Seite 1: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite1.jpg

Seite 2: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite2.jpg

Beste Grüße
kewaba_1990

Studium, Finanzamt, Steuererklärung, Verlustvortrag

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