Provision bei Steuererklärung
Hallo, ich bin Arbeitnehmer mit einem monatlichen Festgehalt von 1800,-. Dazu kommt jeden Monat die Provision von den im Vormonat verkauften Mitgliedschaften. Festgehalt & Provision ergeben mein Bruttoverdienst. Somit zahle ich auf die volle Summe Lohnsteuer und Solzialversicherung.
Kann ich bei meiner Lohnsteuererklärung die Provision so angeben, dass ich Geld von Vater Staat hierfür zurückbekomme? Da ich immer höre, dass Provision nicht voll steuerpflichtig sein sollen.
Vielen Dank.
1 Antwort
Das sind Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis und die sind steuerpflichtig. Das ist das übliche Modell eines erfolgsorientierten Gehalts, das sich aus einem (Mindest-)Fixgehalt und einem von Zielerreichungen abhängigen variablen Teil zusammensetzt.
Provisionen erfahren dabei keine besondere steuerliche Würdigung.
Was Du allerdings dabei an Werbungskosten absetzen kannst, wird den zu versteuernden Betrag mindern, z.B. Fahrkosten, ein häusliches Arbeitszimmer, Fortbildung, etc. Ebenso gibt es vielleicht ein paar Möglichkeiten, das Gehalt zu mindern, z.B. durch Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge, oder steuerfrei zu ergänzen, z.B. durch einen Kindergartenzuschuss, Fahrkostenbeteiligung, Warengutscheine.