Kann man auch nach Mahnung vom Finanzamt noch Aufschub der Steuererklärung bekommen?
Angenommen, man hat Mahnung vom Finanzamt bekommen, weil man seine Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat. Kann man dann nach der ersten Mahnung noch um einen Aufschub der neuen Frist bitten? Oder ist man auf jeden Fall an den Termin gebunden, den man in der Mahnung zur Abgabe der Steuererklärung genannt bekommt?
2 Antworten
Ja, ein Aufschub ist auch dann noch möglich. Da die Finanzämter gerade noch mit der Bearbeitung der regulär eingegangenen Steuererklärungen beschäftigt sind, kann man einfach anrufen und bekommt dann meist einen Aufschub bis Ende September.
Man kann immer einen Aufschub anfragen und wird den typischerweise auch erhalten, wenn nicht wesentliche Gründe dagegen sprechen.
Das geht auch nach Androhung eines Zwangsgeldes noch.
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