Steuererklärung: Absetzbarkeit von Sanierungskosten (hier: Asbest)

2 Antworten

Die Aufwände können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn vor Durchführung der Maßnahmen durch ein Gutachten festgestellt wird, daß diese notwendig sind, um Gesundheitsschäden von den Bewohnern des Hauses abzuwenden.

http://www.rechtsindex.de/steuerrecht/293-asbestsanierung-als-aussergewoehnliche-belastung

Es gibt hierzu einige Urteile und auch geltende Praxis. Wesentlich dafür ist, daß eine Notwendigkeit der Maßnahme nachgewiesen wird und infolge dieser die Arbeiten ausgeführt werden.

Wenn diese Wohnung vermietet wird, dann ist eine steuerliche Absetzbarkeit möglich, wenn diese Wohnung selbst bewohnt wird geht steuerlich nichts, Eine Abestsanierung ist mit sicherheit keine haushaltsnahe Dienstleistung, sondern eine Baumassnahme.