Steuererklärung: Absetzbarkeit von Sanierungskosten (hier: Asbest)
Hallo!
Wir haben in unserer Wohnung eine Asbestsanierung vornehmen lassen. Im Zuge dieser Sanierung kam es zu zahlreichen Arbeiten (auch im Vorfeld der eigentlichen Sanierung) und Kosten, z.B.:
- Luftmessungen/Luftanalysen um den Asbestgehalt festzustellen
- Grobreinigung bzw. Vorreinigung und Entsorgung von Gegenständen, um die Luftmessung (s.o.) durchführen zu können
- Fußbodensanierung (Asbest-Bodenfliesen und -Kleber wurden entfernt)
- Abschließende Feinreinigung und erneute Luftmessung
Es handelte sich um ASI-Arbeiten gem. TRGS 519.
Meine Frage ist, (falls überhaupt) welche dieser Kosten als Ausgaben meiner Steuererklärung geltend gemacht werden könnten.
Bei "normalen" Handwerkerrechnungen ist es ja "nur" die reine Arbeitsleistung ("Handwerkerleistungen bis zu 3.000,- Euro ohne Material, Ermässigung 20 %, also höchstens 600,-") wie sieht es bei solchen Sanierungsarbeiten aus? Gibt es spezielle Möglichkeiten für Asbestsanierungen? Die Kosten waren deutlich höher.
2 Antworten
Die Aufwände können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn vor Durchführung der Maßnahmen durch ein Gutachten festgestellt wird, daß diese notwendig sind, um Gesundheitsschäden von den Bewohnern des Hauses abzuwenden.
http://www.rechtsindex.de/steuerrecht/293-asbestsanierung-als-aussergewoehnliche-belastung
Es gibt hierzu einige Urteile und auch geltende Praxis. Wesentlich dafür ist, daß eine Notwendigkeit der Maßnahme nachgewiesen wird und infolge dieser die Arbeiten ausgeführt werden.
Wenn diese Wohnung vermietet wird, dann ist eine steuerliche Absetzbarkeit möglich, wenn diese Wohnung selbst bewohnt wird geht steuerlich nichts, Eine Abestsanierung ist mit sicherheit keine haushaltsnahe Dienstleistung, sondern eine Baumassnahme.