Hallo!

Wir haben in unserer Wohnung eine Asbestsanierung vornehmen lassen. Im Zuge dieser Sanierung kam es zu zahlreichen Arbeiten (auch im Vorfeld der eigentlichen Sanierung) und Kosten, z.B.:

  1. Luftmessungen/Luftanalysen um den Asbestgehalt festzustellen
  2. Grobreinigung bzw. Vorreinigung und Entsorgung von Gegenständen, um die Luftmessung (s.o.) durchführen zu können
  3. Fußbodensanierung (Asbest-Bodenfliesen und -Kleber wurden entfernt)
  4. Abschließende Feinreinigung und erneute Luftmessung

Es handelte sich um ASI-Arbeiten gem. TRGS 519.

Meine Frage ist, (falls überhaupt) welche dieser Kosten als Ausgaben meiner Steuererklärung geltend gemacht werden könnten.

Bei "normalen" Handwerkerrechnungen ist es ja "nur" die reine Arbeitsleistung ("Handwerkerleistungen bis zu 3.000,- Euro ohne Material, Ermässigung 20 %, also höchstens 600,-") wie sieht es bei solchen Sanierungsarbeiten aus? Gibt es spezielle Möglichkeiten für Asbestsanierungen? Die Kosten waren deutlich höher.