außergewöhnliche belastung krankheitskosten der Mutter
Liebe Experten, meine Mutter bezieht Sozialhilfe und dazu noch Kindergeld für den zweiten Sohn. Letztes Jahr wurde eine Zahnbehandlung in der Klinik durchgeführt, die ich mit 4500 Euro übernommen habe. Dieses Jahr ist die Folgebehandlung mit 12.000 fällig.
Kann ich diese Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen?
Bei meinem letzten Steuerbescheid wurden die Kosten von 4500 nicht anerkannt. Mit der Begründung, dass die Mutter noch andere Einkünfte bezieht. Habe ich etwas falsch gemacht, oder hat der Finanzamt recht?
Danke im Voraus für die Antworten.
1 Antwort
Wenn Deine Mutter dies nicht selbst leisten kann, dann kannst Du aus einer "starken sittlichen Verpflichtung" diese Kosten übernehmen und als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Es kann jedoch sein, daß das Finanzamt dies aufgrund von Vermögen oder Einkünften der Mutter nicht anerkennt, bzw. in "Unterstützung eines bedürftigen Haushalts" mit Deckelung auf EUR 8004 wandelt.
Hier kommt es sehr auf die genaue Argumentation an.
Hier würde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen und dies nochmal prüfen lassen, denn die Einkünfte Deiner Mutter sind ja offensichtlich nicht hoch genug, um diese medizinisch notwendigen Behandlungen zu bezahlen. Laß hier auch prüfen, ob alternativ die Berücksichtigung als "Unterstüzung einer bedürftigen Person" in Frage kommt.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14117.xhtml?currentModule=home
Also bei 16.000€ würde ich mal stark bezweifeln, ob das medizinisch notwenig ist, oder eher eine kosmetische Sache...
Danke für die schnelle Antwort.
wie gesagt, das Finanzamt hat die letzten Kosten abgelehnt. Meine Mutter ist ohne Vermögen und ohne weitere Einkünfte, außer Sozialhilfe. Soll ich jetzt in Berufung gehen?