Einkommenssteuererklärung 2020 - Geltendmachung wöchentlicher Familienfahrten?

Hallo liebe Community,

ich bereite derzeit die Einkommensteuererklärung für 2020 vor und möchte erstmalig die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen. Ich pendle wöchentlich zwischen Hamburg und Frankfurt und unterhalte in Frankfurt eine kleine Wohnung.

Für das Pendeln habe ich mir eine BahnCard 100 zugelegt, die mich knapp unter 4.000 EUR gekostet hat. Diese bezahle ich komplett selbst. Grundsätzlich ist mir also bewusst, dass diese Kosten abgesetzt werden können.

  1. Meine Frage bezieht sich auf die wöchentlichen Famielienfahrten. Nach meinem Verständnis könnte ich auch 100% legal alternativ die Kosten für 48 Familienfahrten (48 x 497 km * 0,30 EUR = 7.156,80 EUR) absetzen. Dies würde natürlich zu einer größeren Steuerersparnis führen und bildet eine attraktive Option.
  2. Angenommen, die Antwort auf Punkt 1 lautet "ja, es können alternativ die höheren Kosten für Familienfahrten angesetzt werden" dann ergeben sich für mich zwei Folgefragen

Folgefrage 1: Da ich ja de facto stets meine Bahncard 100 für die Familienfahrten nutzen würde, könnte ich nicht nachweisen, dass ich jede Woche eine Familienfahrt getätigt habe. Muss ich hier erwarten, dass ich hier Probleme bekomme?

Folgefrage 2: Mein Steuerberater behauptet, dass ich gem Einkommenssteuergesetz nur 4.500 EUR maximal an Fahrtkosten absetzen kann. Nach eigenen Recherchen, gilt dies nicht für Familienfahrten. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen oder aus eigenen Erfahrungen berichten?

Vielen Dank im Voraus!

Einkommensteuererklärung, Steuererklärung
Selbständig, Nicht beim Finanzamt angemeldet, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, vorweg ich weiß ich habe Mist gebaut und bereue das auch sehr da mir meine jetzige Situation echt Panik macht.

Folgende Situation:

Ich habe mein Gewerbe (Einzelunternehmen) im Januar 2020 angemeldet, bei der Gewerbeanmeldung wurde mir vom Gewerbeamt gesagt ich würde automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt bekommen was aber bis heute nicht passiert ist (Stand Februar 2021). Ich weiß ich hätte mich auch selber drum kümmern können jedoch dachte ich mir der Fragebogen wird schon irgendwann kommen und hab es immer wieder aufgeschoben und ignoriert.

Das Problem ist dass ich seit der Gewerbeanmeldung (also seit über einem Jahr) trotz fehlender Steueranmeldung mein E-Commerce business gestartet habe und auch Umsätze erzielt habe, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Shop, Produkte etc. investiert habe. 

Ich habe also keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin. Kurz gesagt, ich habe noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Ich möchte das Problem jetzt lösen da es mir echt Bauchschmerzen bereitet, ich habe zwar noch nix von meinem Finanzamt gehört jedoch habe ich echt schiss das die irgendwann mit einer fetten strafe kommen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Wie sollte ich jetzt schritt für schritt vorgehen?

Sollte ich mich Selbstanzeigen?

Ich weiß grade echt nicht was ich tun soll und hab echt Panik das ich irgendwann eine fette Strafe zahlen muss.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Viele Grüße

einkommensteuer, Finanzamt, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, steuernummer, Umsatzsteuer, Fragebogen steuerliche Erfassung, Finanzamt Steuererklärung
Wie muss ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien bei US Bank in Steuererklärung angegeben werden?

Hallo zusammen,

Bei der Steuererklärung für 2020 stehe ich vor folgendem Problem:

Ich erhalte als deutscher Arbeitnehmer einer amerikanischer Firma auch Aktien dieser Firma, die bei einer US Bank (Morgan Stanley) gehalten werden. Die Aktien werden bei Zuteilung bereits normal als Einkommen versteuert, danach habe ich die verbleibenden Aktien bisher gehalten.

Ich habe nun 2020 Aktien aus dem Depot verkauft mit einem gesmaten Kursgewinn von ~1400€ (Wert bei Verkauf - Wert bei Zuteilung). Bisher habe ich werde in den USA noch in DE irgendwelche Steuern auf diesen Gewinn gezahlt. Ich bin davon ausgegangen, dass

1) auf diesen Kapitalertrag (auch aus dem Ausland) die Abgeltungsteuer von 25% anfällt und

2) der Sparer-Pauschalbetrag von 1602€ (durch gemeinsame Veranlagung) gilt, und ich damit für 2020 keine zusätzlichen Steuern zahlen muss

Ich nutze zur Erstellung der SE die WISO Software. Wenn ich dort den Gewinn angebe als "Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen (Zeile 29 KAP)", wird jedoch der normale Einkommenssteuersatz angesetzt und auch der Sparer-Pauschbetrag wird nicht angerechnet.

Alle Quellen die ich bisher finden konnte, bestätigen jedoch, dass auch für Gewinne aus Aktienverkäufen aus dem Ausland, die reduzierte Kapitalertragssteuer und Pauschbetrag gelten.

Daher die Frage: Muss ich den beschriebenen Gewinn anders in der SE angeben, oder gibt es in der WISO Software andere Einstellungen die ich übersehen habe?

Danke im Voraus

Konstantin

Aktien, Steuererklärung, Steuern
Nebengewerbe: gebrauchte Maschinen von Steuer absetzen/ Handwerkerkosten/ Mauer einziehen?

Hallo zusammen,

ich kann mir auf ein paar Dinge in Sachen Kleingewerbe noch keinen Reim machen und benötige Hilfestellung.

Ich möchte neben dem Beruf ein Nebengewerbe betreiben. Nachdem ich eine passende Immobilie gefunden habe möchte ich diese ein klein wenig verändern. Das heißt ich möchte eine Wand einziehen und eine Türe einbauen lassen. Da es sich um ein Mietobjekt handelt sind die Kosten nun den immateriellen Wirtschaftsgütern anzurechnen oder? Im Steuerprogramm wäre das der Punkt "Einbauten".

1. Verständnisfrage: Wenn ich die Mauer selbst aufstelle, muss ich dann die Materialkosten woanders eintragen oder rechne ich dann die Kosten zusammen und erfasse sie trotzdem unter dem Punkt "einbauten"? Was bringt es mir am Ende die Kosten zu erfassen? Es gibt auch die GWG, wenn ich es schaffe die Mauer für unter 800€ zu bauen kann ich diese dann komplett abschreiben? Wenn die Mauer 1200€ Kostet, kann ich das runterrennen und einfach sagen es waren doch nur 800€?

+ Ich benötige zusätzlich Starkstromanschlüsse und ein paar Wasserleitungen

+ Ein Bezahlterminal auch hier wieder wenn es 2.000€ kostet, wäre es dann nicht besser zu sagen es hat nur 800€ gekostet als GWG und den rest selbst zu zahlen?

Zudem geht es um Maschinen. Ich möchte vorerst Gebrauchtmaschinen kaufen, bringt es mir irgendetwas die abzuschreiben?

Im Endeffekt möchte ich folgendes tun:

Waschsalon eröffnen:

Objekt mieten, Umbaumaßnahmen(Wand einziehen, Starkstromdosen setzen,...), 2x gebrauchter Trockner+2x gebrauchte Waschmaschine an ein zentrales Bezahlsystem anhängen.

Umbau: 3500,-

Trockner+WaMa zusammen = 8000,-

Bezahlterminal 2000,-

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13.500,-

Das ist die Summe die ich brauche um einen Waschsalon zu eröffnen. Macht es jetzt am meisten Sinn zu sparen bis ich die Summe habe oder mit wenig Kapital alles zu kaufen und mein Nebengewerbe zu starten, weil durch Steuererleichterungen ich am Ende des Jahres auch wieder gut was zurückbekomme?

Ich verstehe noch nicht ganz was es mir bringt zB. das Material einer Mauer von der Steuer abzusetzen.

Könnt ihr mir weiterhelfen und ein Buch empfehlen?

Waschmaschinen werden zB. über 10 Jahre abgerechnet. Wenn ich mir eine für 5000€ neu kaufe welche Steuererleichterung bringt mir das? Und macht es dann Sinn eine gebrauchte für 2000€ zu kaufen aber dann eben nicht abzuschreiben?

Gruß

Bitte helft mir ich bin überfordert.

Steuererklärung, Nebengewerbe

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