Wie gebe ich als Privatperson Rechnungen richtig in der Steuererklärung an?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Darf ich als Privatperson eine Rechnung schreiben?

Natürlich. Durch die Rechnung wirst DU Unternehmer, weil Du eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbständig ausübst. Ist aber kein Problem.

Darf ich das mehr als 1x im Jahr?

So oft Du möchtest, es ist nicht strafbar.

Gibt es eventuell einen Freibetrag oder eine Höchstgrenze?

Keine Höchstgrenzen. Aber über 17.500,- Euro erwartetem Umsatz musst Du mit Umsatzsteuer arbeiten.

Wie wird die Einnahmen versteuert?

Keine Umsatzsteuer, wenn unter 17.500,- pro Jahr. In der Einkommensteuer die von @Andri123 genannte Freigrenze von 410,- Euro, bis 820,- ein Härteausgleich.

Und wo muss ich sie in der Steuererklärung angeben?

Plakatgestaltung ist eine künstlerische Tätigkeit, also Anlage "S" selbständige Tätigkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

MaxMueller2019 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 19:34

Vielen Dank für die ausführliche und gut verständliche Antwort 👍🏻


MaxMueller2019 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 17:39

Dankeschön für den Link. Er ist sehr hilfreich.

Daraus ergibt sich jedoch noch eine weitere Frage.

Wie muss ich, wenn ich unter der Grenze bleibe, die Einnahmen in der Steuererklärung angeben?

Petz1900  27.12.2019, 18:14
@Andri123

Natürlich müssen alle Einkünfte in der Steuererklärung erklärt werden, beim Härteausgleich bleiben sie nur steuerfrei.

Sie sind aber wichtig z.B. für die Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG.

Petz1900  27.12.2019, 18:15
@Andri123

und deswegen dürfen LoHi auch keine Steuererklärungen für Stpfl. mit Gewinneinkünften machen....

Andri123  27.12.2019, 18:21
@Petz1900

Das hätte mich jetzt auch gewundert.

Also Zeile 44/45 der Anlage S?

Petz1900  27.12.2019, 18:53
@Andri123

nee, da dürfen nur Einkünfte nach § 3 Nr. 26 EStG eingetragen werden.

Die sind als normale Gewinn- oder selbständige Einkünfte einzutragen.

Das Computerprogramm berechnet den Härteausgleich dann automatisch, es könnten ja auch noch z.B. Vermietungseinkünfte vorhanden sein. Man muss alle aufaddieren und dann sehen, ob der Härteausgleich greift.

MaxMueller2019 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 19:36
@Petz1900

Hallo ihr zwei, vielen Dank für euren regen Austausch bzgl. meiner Fragen.

Ich werde die Paragraphen nachlesen. Momentan tue ich mich noch etwas schwer alles nachzuvollziehen.

Andri123  27.12.2019, 19:45
@MaxMueller2019

Wobei: Petz ist Fachmann und ich bin Laie, also berücksichtige bitte seine Antworten und nicht meine.

Trotzdem würde ich von Anlage S ausgehen, statt von Anlage G.

Wenn du eine Rechnung schreibst bist du keine Privatperson (mehr), dann bist du Gewerbetreibender oder du hast Einkünfte nach § 18 EStG.