Wie gebe ich als Privatperson Rechnungen richtig in der Steuererklärung an?
Hallo, ich arbeite angestellt als Grafiker. Jetzt bin ich von einem gemeinnützigen Verein gefragt worden ob ich gegen Rechnung 2x im Jahr jeweils ein Plakat gestalten könnte. Ich möchte rechtlich keine Fehler machen. Daher folgende Fragen...
- Darf ich als Privatperson eine Rechnung schreiben?
- Darf ich das mehr als 1x im Jahr?
- Gibt es eventuell einen Freibetrag oder eine Höchstgrenze?
- Wie wird die Einnahmen versteuert?
- Und wo muss ich sie in der Steuererklärung angeben?
3 Antworten
Darf ich als Privatperson eine Rechnung schreiben?
Natürlich. Durch die Rechnung wirst DU Unternehmer, weil Du eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbständig ausübst. Ist aber kein Problem.
Darf ich das mehr als 1x im Jahr?
So oft Du möchtest, es ist nicht strafbar.
Gibt es eventuell einen Freibetrag oder eine Höchstgrenze?
Keine Höchstgrenzen. Aber über 17.500,- Euro erwartetem Umsatz musst Du mit Umsatzsteuer arbeiten.
Wie wird die Einnahmen versteuert?
Keine Umsatzsteuer, wenn unter 17.500,- pro Jahr. In der Einkommensteuer die von @Andri123 genannte Freigrenze von 410,- Euro, bis 820,- ein Härteausgleich.
Und wo muss ich sie in der Steuererklärung angeben?
Plakatgestaltung ist eine künstlerische Tätigkeit, also Anlage "S" selbständige Tätigkeit.
Vielen Dank für die ausführliche und gut verständliche Antwort 👍🏻
Laut diesem link gar nicht. Hier noch ein weiterer link. Mehr weiß ich dazu auch nicht.
Und auch laut LoHi müssen diese steuerfreien Nebeneinkünfte bis 410,-€ nicht in Deiner Steuererklärung angegeben werden. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.aktuell-verein.de/nebeneinkuenfte/&ved=2ahUKEwiU4dDynNbmAhXRKVAKHaWrCTIQFjASegQICBAB&usg=AOvVaw1nuJTAVKt0qqw3QapVQl98
nee, da dürfen nur Einkünfte nach § 3 Nr. 26 EStG eingetragen werden.
Die sind als normale Gewinn- oder selbständige Einkünfte einzutragen.
Das Computerprogramm berechnet den Härteausgleich dann automatisch, es könnten ja auch noch z.B. Vermietungseinkünfte vorhanden sein. Man muss alle aufaddieren und dann sehen, ob der Härteausgleich greift.
Hallo ihr zwei, vielen Dank für euren regen Austausch bzgl. meiner Fragen.
Ich werde die Paragraphen nachlesen. Momentan tue ich mich noch etwas schwer alles nachzuvollziehen.
Wobei: Petz ist Fachmann und ich bin Laie, also berücksichtige bitte seine Antworten und nicht meine.
Trotzdem würde ich von Anlage S ausgehen, statt von Anlage G.
Wenn du eine Rechnung schreibst bist du keine Privatperson (mehr), dann bist du Gewerbetreibender oder du hast Einkünfte nach § 18 EStG.
Dankeschön für den Link. Er ist sehr hilfreich.
Daraus ergibt sich jedoch noch eine weitere Frage.
Wie muss ich, wenn ich unter der Grenze bleibe, die Einnahmen in der Steuererklärung angeben?