NOtarkosten Steuerlich abschreiben bei Schenkung von Immobilien mit Nießbrauch?

1 Antwort

Kann ich diese Kosten steuerlich, als z.B. Verlust aus Vermietung und Verpachtung geltend machen?

Nein. Derartige Kosten kannst du nur geltend machen, wenn DU Mieteinnahmen hast. Das ist aber ja nicht der Fall, da dein Vater die Mieteinnahmen hat.

Übrigens, es sollte im Schenkungsvertrag auch geregelt werden, falls dein Vater die Betriebskosten zu zahlen hat und ob dafür monatliche Vorauszahlungen zu leisten sind. Vom Gesetz her ist es nämlich so, dass die Betriebskosten der Eigentümer zu tragen hat und nicht der Nießbrauchnehmer, und das gilt auch, wenn du als Eigentümer gar keine Mieteinnahmen bekommst, außer es gibt eine anderslautende vertragliche Vereinbarung. Es ist falsch, wenn du denkst, dass ein Nießbrauchnehmer nur allein deswegen alle Kosten automatisch zu tragen hat, weil er Einnahmen bekommt

Und als Nießbrauchnehmer hat man vom Gesetz her nur kleine gewöhnliche Reparaturen am Objekt zu tragen. Wenn etwas größeres anstehen sollte, ist das die Pflicht des Eigentümers. Auch dieser Punkt sollte besprochen werden, um späteren Diskussionen vorzubeugen. Da du keine Mieteinnahmen bekommen sollst, hättest du somit auch nichts, womit die Rücklagen für Reparaturen bilden könntest.


BenKal 
Beitragsersteller
 20.12.2019, 21:14

Danke für den Tipp, das haben wir entsprechend im Vertrag festgehalten.