Umzugskosten als Werbekosten bei gemeinsameer Wohnung?
Ich bin aus beruflichen Gründen umgezogen zusammen mit meinem Freund. Damals waren wir noch nicht verheiratet weshalb unsere Steuererklärung auch einzeln passieren muss u. nicht als Zusammenlegung. Wie machen wir das jedoch mit den Umzugskosten als Werbekosten. Müssen wir diese beide zur hälfte angeben oder kann man es auch nur bei einem von uns eintragen, gerade wenn wir nicht beide eine Steuerklärung machen.
2 Antworten
Jeder seine Kosten, wenn gemeinsamer Transport, dann teilen. Es bekommt jeder die Pauschale für einen Single.
Wir hatten vor zwei Jahren genau den Fall in unserer Kanzlei.
jeder die Hälfte der nachgewiesenen Kosten, wie Transport, eventuell Makler usw., also was gemeinsam war.
Dann jeder für sich die Dinge die individuell sin, wie die Pauschale, die es zusätzlich gibt.
764,- pro Person: https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/umzugskostenpauschale#hoehe-der-umzugskostenpauschale
`Keiner trägt etwas ein, da kein beruflicher Grund vorliegt.
?? ich habe doch geschrieben aus "beruflichen Gründen". Mein Freund und ich lebten schon zusammen. Sind dann umgezogen um beide den Berufsweg zu verkürzen. Online steht wenn der Weg um mind. 1 Std. verkürzt wird ist dies ein beruflicher Grund. Aber danke trotzdem für die Antwort.
Vielen Dank. Das beantwortet meine Frage. Dann machen wir am besten beide die Steuererklärung, da es für uns beide beruflich begründet war, dann kann jeder die Hälfte absetzen. Hab ich es so richtig verstanden ? :-)