Schönen Nachmittag,
unter welchen Voraussetzungen darf ein Gitarrenunterricht und eine gekaufte Gitarre von der Steuer abgesetzt werden, wenn ich einerseits angestellt tätig bin (als Behindertenbetreuerin) und nebem Neue Selbstständige bin (unterrichtend tätig) im sonder- und heilpädagogischen Bereich.
Grundausbildung: abgeschlossenes Masterstudium der Bildungswissenschaft an der Uni Wien.
Darf ich den Unterricht und/oder Gitarre als Ausgabe von meinem Gewinn abziehen bei der Einkommenssteuer oder gehört dies zu den Ausbildungskosten im Arbeiterveranlagungsteil (E1/Fortbilungs, Ausbildungs- und Umschulungskosten).
Was muss/sollte auf der Rechung des Gitarrenunterrichts stehen, damit diese anerkannt wird.
Vielen Dank!
mfg