Wo wird Minijob des Kindes in Steuererklärung der Eltern eingetragen?
Meine Tochter ist 17 und geht zur Schule. Sie hat einen Minijob auf 450 Eurobasis und zahlt auf ihren Nebenverdienst Lohnsteuer die direkt vom Lohn abgezogen wird. Wo muss ich in der Steuererklärung den Minijob eintragen, um die gezahlte Lohnsteuer von Ihr wieder geltendmachen zu können? Braut es dafür eine eigene Anlage N?
4 Antworten
Soweit der Nebenjob der Tochter besteuert wird, so muss sie selbst einen Einkommensteuererklärung abgeben, um diese Steuer erstattet zu bekommen.
Sie hat einen Minijob auf 450 Eurobasis und zahlt auf ihren Nebenverdienst Lohnsteuer die direkt vom Lohn abgezogen wird.
Wenn Lohnsteuer abgezogen wird, ist es kein echter Minijob. Die Tochter wurde entweder falsch informiert oder über's Ohr gehauen. Ein Jobwechsel zu einem echten Minijob ist ratsam. Info unter www.minijobzentrale.de
Die Höhe der bezahlten Lohnsteuer wird nur durch eine eigene Einkommensteuererklärung Deiner Tochter überprüft und vermutlich erstattet. Anlage N gehört dazu.
Das kann natürlich ein "echter" Minijob sein. Dieser kann pauschal besteuert werden oder aber auch auf Lohnsteuermerkmale abgerechnet werden. Bei Steuerklasse 1 fällt jedoch keine Steuer an. Jetzt könnte auf Stkl.6 abgerechnet worden sein, -> die Tochter sollte eine Einkommensteuererklärung abgeben. Oder die pauschale Steuer wurde abgewälzt. Die bekommt sie nicht wieder sondern muss sie selbst tragen.
Steuerrelevante Daten gehören in die Steuererklärung desjenigen, der diese Daten verwirklicht. Hier also in die Steuererklärung der Tochter.
Ist doch aber logisch: Meine Daten gehören doch auch nicht in die Steuererklärung meines Nachbarn.
Weder hat Deine Tochter einen Minijob noch hat deren Lohn etwas in Deiner Steuererklärung zu suchen.
Sie muss selbst eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben.
Warum sollte sie keinen Minijob haben?