Wie muss ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien bei US Bank in Steuererklärung angegeben werden?

Hallo zusammen,

Bei der Steuererklärung für 2020 stehe ich vor folgendem Problem:

Ich erhalte als deutscher Arbeitnehmer einer amerikanischer Firma auch Aktien dieser Firma, die bei einer US Bank (Morgan Stanley) gehalten werden. Die Aktien werden bei Zuteilung bereits normal als Einkommen versteuert, danach habe ich die verbleibenden Aktien bisher gehalten.

Ich habe nun 2020 Aktien aus dem Depot verkauft mit einem gesmaten Kursgewinn von ~1400€ (Wert bei Verkauf - Wert bei Zuteilung). Bisher habe ich werde in den USA noch in DE irgendwelche Steuern auf diesen Gewinn gezahlt. Ich bin davon ausgegangen, dass

1) auf diesen Kapitalertrag (auch aus dem Ausland) die Abgeltungsteuer von 25% anfällt und

2) der Sparer-Pauschalbetrag von 1602€ (durch gemeinsame Veranlagung) gilt, und ich damit für 2020 keine zusätzlichen Steuern zahlen muss

Ich nutze zur Erstellung der SE die WISO Software. Wenn ich dort den Gewinn angebe als "Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen (Zeile 29 KAP)", wird jedoch der normale Einkommenssteuersatz angesetzt und auch der Sparer-Pauschbetrag wird nicht angerechnet.

Alle Quellen die ich bisher finden konnte, bestätigen jedoch, dass auch für Gewinne aus Aktienverkäufen aus dem Ausland, die reduzierte Kapitalertragssteuer und Pauschbetrag gelten.

Daher die Frage: Muss ich den beschriebenen Gewinn anders in der SE angeben, oder gibt es in der WISO Software andere Einstellungen die ich übersehen habe?

Danke im Voraus

Konstantin

Aktien, Steuererklärung, Steuern
Nebengewerbe: gebrauchte Maschinen von Steuer absetzen/ Handwerkerkosten/ Mauer einziehen?

Hallo zusammen,

ich kann mir auf ein paar Dinge in Sachen Kleingewerbe noch keinen Reim machen und benötige Hilfestellung.

Ich möchte neben dem Beruf ein Nebengewerbe betreiben. Nachdem ich eine passende Immobilie gefunden habe möchte ich diese ein klein wenig verändern. Das heißt ich möchte eine Wand einziehen und eine Türe einbauen lassen. Da es sich um ein Mietobjekt handelt sind die Kosten nun den immateriellen Wirtschaftsgütern anzurechnen oder? Im Steuerprogramm wäre das der Punkt "Einbauten".

1. Verständnisfrage: Wenn ich die Mauer selbst aufstelle, muss ich dann die Materialkosten woanders eintragen oder rechne ich dann die Kosten zusammen und erfasse sie trotzdem unter dem Punkt "einbauten"? Was bringt es mir am Ende die Kosten zu erfassen? Es gibt auch die GWG, wenn ich es schaffe die Mauer für unter 800€ zu bauen kann ich diese dann komplett abschreiben? Wenn die Mauer 1200€ Kostet, kann ich das runterrennen und einfach sagen es waren doch nur 800€?

+ Ich benötige zusätzlich Starkstromanschlüsse und ein paar Wasserleitungen

+ Ein Bezahlterminal auch hier wieder wenn es 2.000€ kostet, wäre es dann nicht besser zu sagen es hat nur 800€ gekostet als GWG und den rest selbst zu zahlen?

Zudem geht es um Maschinen. Ich möchte vorerst Gebrauchtmaschinen kaufen, bringt es mir irgendetwas die abzuschreiben?

Im Endeffekt möchte ich folgendes tun:

Waschsalon eröffnen:

Objekt mieten, Umbaumaßnahmen(Wand einziehen, Starkstromdosen setzen,...), 2x gebrauchter Trockner+2x gebrauchte Waschmaschine an ein zentrales Bezahlsystem anhängen.

Umbau: 3500,-

Trockner+WaMa zusammen = 8000,-

Bezahlterminal 2000,-

============

13.500,-

Das ist die Summe die ich brauche um einen Waschsalon zu eröffnen. Macht es jetzt am meisten Sinn zu sparen bis ich die Summe habe oder mit wenig Kapital alles zu kaufen und mein Nebengewerbe zu starten, weil durch Steuererleichterungen ich am Ende des Jahres auch wieder gut was zurückbekomme?

Ich verstehe noch nicht ganz was es mir bringt zB. das Material einer Mauer von der Steuer abzusetzen.

Könnt ihr mir weiterhelfen und ein Buch empfehlen?

Waschmaschinen werden zB. über 10 Jahre abgerechnet. Wenn ich mir eine für 5000€ neu kaufe welche Steuererleichterung bringt mir das? Und macht es dann Sinn eine gebrauchte für 2000€ zu kaufen aber dann eben nicht abzuschreiben?

Gruß

Bitte helft mir ich bin überfordert.

Steuererklärung, Nebengewerbe

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