Darf ein Kleinunternehmer gewerbliches Inventar privat verkaufen?

3 Antworten

Wenn du es korrekt machen willst, wie es sein sollte, dann musst du die Einnahme in der EÜR einrechnen, unabhängig davon, ob du den Verkauf als privat deklarierst oder nicht.

Genauso ist es ja auch mit irgend welchen Pflegemitteln wie Shampoo. Wenn du so etwas für deinen eigenen Hund verwendest, was du als Betriebsausgabe eingekauft hast, dann muss das in der EÜR als Sach-, Nutzungs-, Leistungsentnahme als Einnahme eingerechnet werden.

Du hast einen Gegenstand für Deinen Betrieb erworben.

Also ist der Kauf Betriebsausgabe und die Einnahme beim Verkauf Betriebseinnahme.

Natürlich kannst Du die Einkaufsrechnung auch einfach ignorieren, wenn Du nicht über das Betriebskonto gekauft hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Roxy2007 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 11:15

In meinem Fall habe ich allerdings die Schermaschine mit Verlust wieder verkauft. Kann ich den Verlust dann unter Ausgaben verbuchen ?

wfwbinder  21.12.2019, 11:31
@Roxy2007

Bei der richtigen Methode, die ich zuerst beschrieb, wäre der Verlust automatisch steuerwirksam.

So wie Du es machen wolltest, nämlich den Verkauf privat zu machen, würde der Verlust verpuffen.

Als Gewerbetreibende (nicht Kleinunternehmerin) verkaufst Du etwas, das vorher als Betriebsausgabe gebucht wurde.

Somit verkaufst Du es auch als Gewerbetreibende und es ist Betriebseinnahme.


Roxy2007 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 11:20

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbetreibender und Kleinunternehmer ?

correct  21.12.2019, 11:21
@Roxy2007

Den einen gibt es - den anderen nicht (Du verwechselst das mit einem ähnlichen Begriff aus dem Umsatzsteuer-Recht).