Darf ein Kleinunternehmer gewerbliches Inventar privat verkaufen?
Als Hundefriseurin habe ich mir vor kurzem eine Schermaschine gekauft. Jedoch liegt mir die Maschine nicht gut in der Hand und ich möchte sie privat wieder verkaufen. Nun ist die Frage, muss ich die Einnahme von dem privaten Verkauf auch in der Einnahmen-Überschussrechnung angeben ?
3 Antworten
Wenn du es korrekt machen willst, wie es sein sollte, dann musst du die Einnahme in der EÜR einrechnen, unabhängig davon, ob du den Verkauf als privat deklarierst oder nicht.
Genauso ist es ja auch mit irgend welchen Pflegemitteln wie Shampoo. Wenn du so etwas für deinen eigenen Hund verwendest, was du als Betriebsausgabe eingekauft hast, dann muss das in der EÜR als Sach-, Nutzungs-, Leistungsentnahme als Einnahme eingerechnet werden.
Du hast einen Gegenstand für Deinen Betrieb erworben.
Also ist der Kauf Betriebsausgabe und die Einnahme beim Verkauf Betriebseinnahme.
Natürlich kannst Du die Einkaufsrechnung auch einfach ignorieren, wenn Du nicht über das Betriebskonto gekauft hast.
Als Gewerbetreibende (nicht Kleinunternehmerin) verkaufst Du etwas, das vorher als Betriebsausgabe gebucht wurde.
Somit verkaufst Du es auch als Gewerbetreibende und es ist Betriebseinnahme.
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbetreibender und Kleinunternehmer ?
In meinem Fall habe ich allerdings die Schermaschine mit Verlust wieder verkauft. Kann ich den Verlust dann unter Ausgaben verbuchen ?