Hallo hab restschuldbefreiung Beschluss von Amtsgericht erhalten am 20.10.2019.

Hab aber am 10.12.2019 steuräklerung gemacht für dem Jahr 2018.

Heute kam Bescheid von Finanzamt das ich ein guthaben von 1800 Euro wird an insolvenzverwahlter überwiesen.

Darf das Geld Insolvenzverwahlter behalten. MFG