Steuräklerung nach restschuldbefreiung.?
Hallo hab restschuldbefreiung Beschluss von Amtsgericht erhalten am 20.10.2019.
Hab aber am 10.12.2019 steuräklerung gemacht für dem Jahr 2018.
Heute kam Bescheid von Finanzamt das ich ein guthaben von 1800 Euro wird an insolvenzverwahlter überwiesen.
Darf das Geld Insolvenzverwahlter behalten. MFG
3 Antworten
Eigentlich Nein, es stünden Dir ja Steuerstattungen für Zeiträume innerhalb der Wohlverhaltensphase zu. Ausser es wurde Nachtragsverteilung angeordnet.
Nein ich habe keine Steuerschulden alles wurde korrekt steuräklerung gemacht.
Ich befand mich 5 jahre in insolvenzverfahren. Wie gesagt von 2014 oktober bis 2019 oktober.
Dan wurde mir restschuldbefreiung erteilt.
Das weiss nur der IV - es gibt auch Schulden, die nicht in der PI waren.
wird wohl so sein, wenn "Rechnungen" offen sind !
das Geld bekommt ja nicht das Finanzamt....es zieht die etwaigen(?) offen gebliebenen Schulden im Namen des Gläubigers ein, in diesem Fall dem Insolvenzverwalter !
Inwieweit speziell diese Summe von 1800,-€ korrekt sind, kann man von hier aus schlecht beurteilen.
Hallo hab aber kein Schulden bei Finanzamt.
Es wurde steuräklerung gemacht und laut Finanzamt 1800 Euro werden in insolvenzverferwalter überwiesen.
Ich bin am 20.10.2019. Mit Privatinsolvenz fertig. Mfg