Hallo.
Ich habe ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, dass ich, aufgrund der Trennung (z.Z. Dauerhaft getrennt lebend, Scheidung im Gange) von meiner Frau in der Steuerklasse 1 bin (rückwirkend für Januar 2017, Zitat: für Sie wurde ab dem 1.1.2017 folgende Merkmale Gespeichert [meine Daten] Steuerklasse 1, das Schreiben ist vom 15. diesen Monats) hatte vorher Steuerklasse 5 Irgendwie kann mir niemand so recht helfen, meine Frage ist nun: ich beziehe ALG seit Mitte November letzten Jahres bis Nivember diesen Jahres. Meine Steuerklasse wurde augenscheinlich zum 1.1. dieses Jahres geändert. Rein theoretisch erhöht sich ja mein ALG1 beim Wechsel von 5 auf 1. (würde mir auch geraten von der Agentur einen Wechsel vorzunehmen, da die Trennung bekannt war) Nun lese ich aber immer wieder dass der spätere Wechsel Steuerklassen nur berücksichtigt wird wenn sich eine GERINGERE Leistung ergibt, (sprich es würde sich in meinem Fall nichts ändern) andererseits sagt mir die Dame von der AfA Hotline dass das ALG in jedem Fall angepasst wird, und ich weiß letztendlich noch weniger was Sache ist.
Also kurz: 1. wird mein ALG nun neu berechnet
Und 2. wenn ja, bekomme ich in irgendeiner Form eine Rückzahlung vom Finanzamt oder der AfA da ja vom 1.1. entsprechend zu wenig gezahlt wurde theoretisch?
Vielen Dank im Voraus