Verlustvortrag Spekulationsgeschäfte vor und während Ehe und nach Scheidung

1 Antwort

Ein vor der Eheschließung erworbener Verlustvortrag wird als solcher in die Ehe mit übernommen. Er bezieht sich auf die jeweilige Einkunftsart und kann dann auch die Einkünfte des anderen Ehepartners mindern, wenn eine Zusammenveranlagung gewählt wird. Bei Getrenntveranlagung bleiben die Verlustvorträge auch getrennt.

Gibt es also Verlustvorträge aus 2009 aus Aktiengeschäften, so können diese bis 2013 mit Aktiengewinnen verrechnet werden, danach nur noch mit privaten Veräußerungsgeschäften. Die Verlustvorträge werden bei Heirat zusammengeführt in einen Verlustvortrag auf die neue Steuernummer. Nach Scheidung in 2012 und der Zuteilung neuer Steuernummern an beide Ex-Ehepartner wid der Verlustvortrag auf Antrag aufgeteilt. Normalerweise wird er dabei dem Ehepartner zugeordnet, von dem der Betrag vorehezeitlich kam.


TaxQA 
Beitragsersteller
 16.07.2012, 23:17

gut zu wissen, dann ich schleppe einen grösseren VV mit mir rum.