Mitgebrachte Wohnung im Alleineigentum in die Ehe, Zugewinn?

Guten Tag, meine Frau und ich gehen nun getrennte Wege und es gibt Streitigkeiten bzgl meiner mitgebrachten Wohnung in die Ehe bzgl des Zugwinnausgleichs. Kurz zu den Eckdaten

Vor der Ehe:

01.08.2013 Kauf Wohnung 140.000€

21.05.2016 Heirat

24.10.2018 Verkauf für 235.000€ , Restschuld war 107.000€

Somit ein Gewinn von 128.000€

Dieser Gewinn wurde in eine neue Immobilie investiert.

Jetzt ist die Frage, wieviel genau ich bekomme, und wieviel Sie! Mein Anwalt meinte, sie hat nur Recht auf den Zugewinn bzw. Wertsteigerung von der Zeit Hochzeit bis Verkauf.

Ihre Anwältin meinte, es ist relevant, wieviel in der Zeit von Hochzeit bis Verkauf ABGEZAHLT wurde.

Es ist extrem schwierig das auszurechnen, da wir ja eigentlich die genauen Zahlen über die Wertsteigerung pro Jahr brauchen. Das bekommen wir von einem Gutachter, der aber schnell mal bis zu 10.000€ kosten kann, man kann ja nicht davon ausgehen dass man einen linearen Wertzuwachs von ca. 10% im Jahr hat.

Zudem, wie haben eine neue Wohnung gekauft (während der Ehe, nach dem Verkauf der alten Wohnung) , für 440.000€, und diese hat nun ca.600.000€ wert, diese soll nun schnellstmöglich verkauft werden. Jetzt stellt sich die Frage, wie wird der Zugewinn ausgerechnet, von der ALTEN Wohnung und der neuen Wohnung, das muss doch irgendwie zusammen verrechnet werden

Jetzt ist die Fragen

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Vielen Dank und beste Grüße

Maik

scheidung, Zugewinn

Meistgelesene Beiträge zum Thema Scheidung