Ehe mit Ausländerin: Aufenthaltsrecht und Trenngeldanspruch?

Liebe Juristen und Rechtsexperten,

Mal angenommen, jemand steht vor einer komplexen Situation und hofft auf eure Fachkenntnisse. Vor zwei Jahren hat diese Person eine Ausländerin geheiratet, die nach der Hochzeit nach Deutschland gekommen ist. Seit vier Monaten leben sie jedoch getrennt, in zwei getrennten Zimmern ihrer Wohnung.

1. Aufenthaltsrecht nach Trennung: Die Frage, die diese Person umtreibt, betrifft das Aufenthaltsrecht der Ehefrau. Gemäß Gesetz müssen sie mindestens drei Jahre ununterbrochen verheiratet sein, um ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zu erhalten. Hierbei kommt hinzu, dass seit ihrer Ankunft in Deutschland Probleme auftraten. Der Ehemann wurde beleidigt, und es kam sogar zu einer Polizeianzeige, die später aus moralischen Gründen zurückgezogen wurde. Der Vorfall wurde vor vier Monaten nach dem Ankommen in DE der Ausländerbehörde gemeldet, die sich jedoch erst nach sieben Monaten aufgrund von Personalmangel zurückmeldete und sich bedankte. In dieser Zeit hat der Ehemann sämtliche Kosten wie Deutschkurs, Essen und Lebensunterhalt übernommen.

2. Einkommen im Ausland und Trenngeldanspruch: Die Ehefrau verfügt über Einkommen im Ausland. Kann sie Trenngeld beantragen, obwohl sie nicht in Deutschland arbeitet? Wie ist die rechtliche Lage bezüglich finanzieller Unterstützung nach der Trennung?

Die Person ist dankbar für jede rechtliche Einschätzung und Erfahrung, die geteilt werden kann. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße,

Jsmoka

Familienrecht, scheidung
Mann ALG 1, Frau angestellt und ein Kind, getrennt lebend?

Hallo,

mein Mann (bekommt seit Januar nun ALG 1/918 € im Monat) und ich (angestellt / 2770€ im Monat) leben getrennt und haben ein gemeinsames Kind. Er wohnt nebenan im selben Haus und hat 1 und 1/2 Zimmer (seit wenigen Monaten angemietet, dieselbe Adresse). Mein Kind und ich wohnen im gleichen Stockwerk nebenan (Hauptwohnung) und haben zwei Zimmer. Nach der Trennung (keine Scheidung) haben wir uns so aufgeteilt, weil es so schwer ist, eine Wohnung zu finden. Beide Mietverträge laufen nur auf meinem Namen, aber die Miete wird noch von seinem Konto abgebucht. Die Kita-Gebühren auch. Er ist bereits im Minus bei seiner Bank. Wir leben getrennt. Ich kümmere mich um das Kind. Steht ihm Wohngeld zu? Und wenn ja, muss er als Untermieter einen Untermietvertrag von der Hausverwaltung erhalten? Oder muss ich für ihn zahlen? Die Miete für die von mir bewohnte Hauptwohnung 690 € und die Kita-Gebühren würde ich sonst übernehmen. Aber wir haben noch einen gemeinsamen Kredit 580 €/mon. , welchen ich abbezahle. Was würdet ihr mir raten? Ich möchte so wenig Kontakt wie möglich zu ihm und eine Scheidung käme finanziell erstmal nicht in Frage. Und ich habe Lohnsteuerklasse 3 , er hat 5. Ist es besser, die Lohnsteuerklasse zu ändern? Danke für jeden gutgemeinten Tipp. Ich bin langsam am Ende meiner Kräfte und nahe einem Burnout....

alg1, lohnsteuerklasse, scheidung, Steuern, Wohngeld, Finanzielle Unterstützung, Bürgergeld, getrennt lebend

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