Geldgeschenk von Eltern vor und während Ehe, Hausbau - dann Scheidung? Was nun?
Insgesamt erhielt eine sehr gute Freundin noch vor ihrer Eheschließung und auch danach Geldgeschenke ihrer Eltern. Meine Freundin hat das Geld in den Hauskauf eingebracht, beide sind Eigentümer geworden, die Bank wollte das so. Ein kind ist mittlerweile auch da. Nun hat sich herausgestellt, dass ihr Mann ein Doppelleben führt und die Familie verlassen will. Wie verhält es sich mit dem Schenkungsbetrag. Wird der rausgerechnet?
2 Antworten
ihr Mann ein Doppelleben führt
Tragische Sache und die Tragik wird dadurch gesteigert, dass die Schenkung nicht mehr im Vermögen der Frau verblieben ist, sondern offenbar in den Hauskauf gewandert war. Da nun stellen sich rechtlich sehr kniffelige Fargen und zwar so kniffelig, dass Du hoffentlich nicht ernsthaft erwartest, hier eine rechtlich hieb- und stichfeste Antwort zu bekommen. Das könnte nur ein Anwalt nach eingehender Prüfung des Falles leisten.
Es ist so, dass man einerseits den Zahlungsvorgang hat, nämlich der Frau für das Haus, und andererseits überlegen muß, wie die interne rechtliche Bewertung eben dieses Zahlungsvorgangs ist. Ist das nun eine unbenannte Zuwendung oder Schenkung? Der Unterschied ist ganz erheblich:
http://www.juraexamen.info/bgh-keine-unbenannten-zuwendungen-bei-geschenken-der-schwiegereltern/
Bei Schenkungen gibt es die Rückforderung bei grobem Undank, bei unbenannten Zuwendungen muß man -wie vorgenannter Quelle zu entnehmen ist- erst mal nach Möglichkeiten der Rückabwicklung suchen.
Mehr ins Detail gehen kann man nicht, man müßte alle Einzelheiten des Falles kennen. Was heißt denn zum Beispiel "Doppelleben"? Ist der Mann in Wahrheit schwul? Hat er 5 geheime Geliebte? Oder spielt er nur gerne Skat und hat das seiner Frau verschwiegen?
gulia:
"... die Bank verlangte es so" von meiner sehr guten Freundin.
Zu unterscheiden sind:
die Zustimmung des Ehemannes zur Bestellung der Grundschuld, wenn das zu belastende Grundstück praktisch das gesamte Vermögen des im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheirateten Eigentümers ausmacht, aber nur dann, wenn durch die Belastung der Grundstückswert ausgeschöpft wird,.
die persönliche gesamtschuldnerische Mithaft des Ehemannes zusammen mit der Ehegatten-Allein-Eigentümerin,
der Erwerb eines Miteigentumsanteils am Grundstück durch den Ehegatten.
Letzteres hätte die Bank m. E. nicht verlangen dürfen, zumal dadurch eine etwa erforderliche Sicherheitenverstärkung nicht eintrat.