Grundstück hat ein Ehepartner bereits in die Ehe mitgebracht - wird Wert bei Scheidung angerechnet?

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nicht nur das.

Wenn einer ein Grundstück einbringt, bleibt es natürlich seins. Wenn dieses Grundstück im laufe der Ehe einen Wertzuwachs erzielt, dann unterliegt dieser Wertzuwachs dem Zugewinnausgleich.

Aber, wenn darauf gebaut wird und es wird nichts besonderes vereinbart zwischen den Ehelauten, dann gehört das Haus auch dem allein, dem das Grundstück gehört, denn alles was mit einem Grundstück fest verbunden ist, gehört dem Grundstückseigentümer.

Natürlich gilt auch hier der Zugewinnausgleich. Also ggf. ein Auszahlungsanspruch.

Aber kein Eigentumsrecht an Grundstück, oder Haus.

Tatasächlich fällt der Wert des bebauten Grundstücks dem Eigentümer als (zum Grundbucheintrag anteiligen) Endvermögen, der des unbebaute Grundstücks seinem Anfangsvermögen zu. Die Differenz EV ./. AV ergäbe seinen ehelichen Zugewinn.

G imager761