MediathekView in Kobination mit Jellyfin legal?

Guten Tag Liebe Community,

ich möchte mir selbst derzeit einen kleinen Streaming Server zusammenbasteln, mit dem ich dann eine große Mediathek an Filmen und Serien gucken möchte. Nun erteinmal musss man eine solche Mediathek aufbauen(legal).

Hypothetisch könnte man MediathekView oder Mediathekviewweb nutzen, doch a)würde man damit gegen die Nutzungsbedingungen von ARD/ZDF Mediathek verstoßen und b)würde man eine Kopie des Films herunterladen welches eine unerlaubte Kopie darstellt?! Ich bin mir bei der ganzen Rechtssprechung nicht ganz sicher aber zum Punkt a): ich komme auf eine Webseite wie: https://nrodlzdf-a.akamaihd.net/de/zdf/20/11/201110_0225_sendung_roo/1/201110_0225_sendung_roo_a1a2_6660k_p37v17.mp4 und dort habe ich nur ein Video, ohne Nutzungsbedingungen gelesen oder zugestimmt zu haben nichteinmal einen Hinweis zu diesen zu finden. Und zum Punkt B) ist dies nicht gestattet wenn es veröffentlicht ist und nur zu einem privaten Zweck ist?

Nun nehmen wir an ich habe eine Mediathek legal aufgebaut und möchte diese nun im lokalen Netzwerk aber auch unterwegs nutzen, sowie mit meinen Familienmitgliedern teilen. Hierzu habe ich zwei Möglichkeiten, entweder öffne ich Jellyfin ans Internet und schütze es mit einem Passwort, oder ich nutze Proxy Dienste wie Pomperium, hier würden jedoch die Apps nicht unterwegs funktionieren. Weiß einer mehr zur rechtlichen Situation und kann unverbindliche Tipps oder Anmerkungen geben.(Ich weiß, das dies kein Ersatz zu einer Anwaltlichen Beratung darstellt)

VG

Recht, Legal oder nicht
Unfall mit Kundenfahrzeug als KFZ Mechatroniker?

Hallo, kurz etwas zu mir. Ich bin 20 Jahre alt und KFZ-Mechatroniker von Beruf. Ich bin seit circa einem halben Jahr ausgelernt und wurde in meinem Ausbildungsbetrieb. Ich habe nun einen befristeten Vertrag auf ein Jahr der im Juni 2024 ausläuft. In meiner Ausbildungszeit und dem halben Jahr als geselle habe ich mir nicht zu Schulden kommen lassen, bis jetzt.

Nun zu meiner Frage/ aktuellen Situation. Vor circa drei Wochen habe ich bei uns in der Werkstatt mit einem Kundenfahrzeug ein anderes Kundenfahrzeug beschädigt. Ich wollte aus der Werkstatt fahren allerdings kam mir jemand entgegen und dieser wollte nicht nachgeben. Ich entschloss ich mich rückwärts zurück zu fahren. Im letzten Moment als ich fast schon zurück war habe ich leider mit dem Fahrzeug das ich gefahren bin ein andere Fahrzeug leicht gestreift. Beide Fahrzeug waren danach leicht verkratzt.

Nach circa einer Woche holte mich mein Chef in sein Büro und wollte mit mir etwas besprechen. Mir war dann natürlich schon klar das es um dieses kleine Missgeschick ging. Ich habe ihm erklärt das es mir sehr unangenehm ist und das es keine Absicht war. Dann sagte er mir das sowas ja mal passieren kann und alles kein Problem sei, aber bei sowas würde es einen Selbstbeteiligung von 1000€ geben. Ich kann diese von meinem Bruttolohn zahlen oder begleiche diesen Betrag mit 50 Überstunden oder 6 Urlaubstagen.

Ist sowas rechtlich richtig ? Muss sowas im Arbeitsvertrag festgehalten sein und was wären sonst meine Möglichkeiten. Den Versuch es über die Privat Haftpflicht abzuwickeln habe ich schon gemacht die zahlen natürlich nicht.

Wie oben schon geschrieben läuft im Juni nächsten Jahres mein Vertrag aus und ich würde eigentlich gerne dort bleiben. Was mir natürlich nicht in die Karten spielt.

Schonmal danke für eure Zeit und Antworten

Anwalt, Recht, Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, Rechtsstreit, Selbstbeteiligung

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