Grundsicherung im Alter SGB XII - Unter welchen Umständen ,muss das Amt die Thermenreinigung zahlen?

1 Antwort

Die Wartung der Gastherme gehört normalerweise zu den umlagefähigen Nebenkosten. Nebenkosten werden in der Regel bei der Grundsicherung berücksichtigt. Das setzt aber voraus, dass die Kosten Du nicht selbst die Wartungskosten bezahlst, sondern dies durch den Vermieter geschieht, der ja dazu auch jeweils den Auftrag erteilt.