Grundsicherung im Alter SGB XII - Unter welchen Umständen ,muss das Amt die Thermenreinigung zahlen?
Die Wohnung wird über die Therme beheizt und die Thermenwartung wird vom Vermieter vorgeschrieben und veranlasst. Muss das Amt die Thermenwartung im Rahmen der Kosten für Unterkunft ( 42 i.V.m. § 35 SGB XII) übernehmen?
1 Antwort
Die Wartung der Gastherme gehört normalerweise zu den umlagefähigen Nebenkosten. Nebenkosten werden in der Regel bei der Grundsicherung berücksichtigt. Das setzt aber voraus, dass die Kosten Du nicht selbst die Wartungskosten bezahlst, sondern dies durch den Vermieter geschieht, der ja dazu auch jeweils den Auftrag erteilt.