Mit einem Makler wird für die Dauer von 2 Jahren ein Alleinauftrag abgeschlossen für die Vermittlung des Kaufs eines Hausgrundstücks. Für diese Zeit wird ein Widerruf bzw. eine Kündigung ausgeschlossen. Der Makler ist jedoch untätig. Kann der Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund gekündigt werden?
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Ist ein wichtiger Grund für Kündigung des Maklervertrages die Untätigkeit des Maklers?
Recht