Die Baufirma hat Insolvenz angemeldet, die Arbeit ist mangelhaft . Muss ich die Rechnung bezahlen?
Ich habe vor eineinhalb Jahren eine Baufirma beauftragt, mein Haus zu sanieren. Es wurden einige Arbeiten durchgeführt, aber fast alles mangelhaft. Habe dafür auch ein schriftliches Gutachten. Ich habe mehrmals die Firma aufgefordert, die Mängel zu beheben, Unteranderem auch zwei Mal schriftlich Fristen gesetzt. Die Reaktion des Firmenbesitzers war, dass er jedes Mal, wenn er hier ankam, versucht hatte Druck auszuüben, dass ich den Restbetrag überweise. Ich hatte bis jetzt nur die Hälfte der Rechnung ausgeglichen, den Rest wollte ich überweisen, wenn die Mängel behoben werden. Ende letzten Sommers hatte er versucht einen Mangel zu beheben, ging aber wieder so einiges daneben. Er "heulte" sich bei mir aus, dass es schwer ist heutzutage einen guten Handwerker zu finden und er hat angeblich nicht nur bei mir solche Spuren hinterlassen. Lange Rede kurzer Sinn. Nun hat jetzt die Baufirma Insolvenz angemeldet. Vom Anwalt der Baufirma bin ich aufgefordert worden, den Restbetrag zu zahlen, was ich eigentlich nicht einsehen möchte. Habe ich eine Chance da irgendwie für mich günstig rauszukommen oder muss ich den offenen Betrag tatsächlich noch zahlen? Schließlich müssen die Mängel noch behoben werden, was natürlich eine andere Firma nicht kostenlos durchführen würde. Ich glaube , der Gang zu einem RA bleibt mir nicht erspart, was auch für mich zusätzliche Kosten bringen würde. Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
2 Antworten
Den Gang zum Rechtsanwalt kannst Du Dir wohl nicht sparen, denn der Insolvenzverwalter (den meinst Du wohl mit dem "Anwalt" der Baufirma) muß ausstehende Forderungen geltend machen und das ggf. auch gerichtlich. Nur dann, wenn Du diesen Werklohnforderungen konkrete Gegenansprüche gegenüberstellen kannst, bleibt Dir eine Zahlung erspart. Selbstverständlich haftet ein Unternehmen auch in der Insolvenz auf Sachmängelgewährleistung. Nur muß man diese Mängel eben im Detail darstellen. Diese mühsame Arbeit bleibt Dir nicht erspart und angesichts der da lauernden zahlreichen Tücken bist Du ohne Rechtsvertreter aufgeschmissen. Das Lamentieren über die Kosten einer Anwaltsbeauftragung hilft da wenig: Ohne Anwalt wird es mit Sicherheit noch teurer für Dich!
Recht herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Insolvenzverwalter meldet sich bei Dir ganz bestimmt. Wenn nicht, mache keine Sorge, begleiche die Rechnung nicht.