Widerspruch gegen Rechnung
Hallo,
in meiner Familie hat jemand Schereien wegen einer Rechnung für Reparaturen eines Mopeds, die leider immer erfolglos waren. Er selbst kann nicht mehr zahlen und die Erbengemeinschaft möchte nicht, schließlich hat sie kein funktionierendes Moped. Die Erbengemeinschaft hat die Scherereien des Erblassers mit der Werkstatt noch genau in Erinnerung.
Die Erbengemeinschaft möchte Widerspruch einlegen.
Frage 1: Wie stellt man es am besten an, welche Formulierungen sind passend?
Frage 2: Rechnung weist ausführlich auf, was für Arbeitsstunden draufging und was für das Material. Das Material macht ungefähr 30 % der Gesamtrechnung aus. Meinem Rechtsempfinden kann man die Zahlung der Arbeitsstunden zu 100 % verweigern, aber das Material müsste, sofern nicht verbraucht, zurückgegeben werden. Nun überlegt sich die Erbengemeinschaft, das gesamte Moped zurückzugeben, weil sie mit dem Moped ohnehin nichts anfangen kann und die Werkstatt neben die verbauten Neuteilen eine kleine Entschädigung hat. Wie könnte man so etwas in einem Brief gut formulieren? Hat jemand schon Erfahrung mit einem derartigen Deal gemacht?
1 Antwort
Er selbst kann nicht mehr zahlen und die Erbengemeinschaft möchte nicht, schließlich hat sie kein funktionierendes Moped.
Moment: Wer ist denn nun Auftraggeber? Der Erblasser? Die Erbengemeinschaft? Ein Mitglied der Erbengemeinschaft? Ein außenstehender Dritter?
Unter präziser Sachverhaltsmitteilung verstehe ich etwas anderes!
Die Erbengemeinschaft möchte Widerspruch einlegen.
Widerspruch legt man gegen Verwaltungsakte ein. Hier soll einfach nicht bezahlt werden. Was die Erbengemeinschaft damit zu tun hat, bleibt weiter unklar.
Wie stellt man es am besten an, welche Formulierungen sind passend?
Wie wäre es mit "Wir zahlen nicht"?
Nun überlegt sich die Erbengemeinschaft, das gesamte Moped zurückzugeben, weil sie mit dem Moped ohnehin nichts anfangen kann und die Werkstatt neben die verbauten Neuteilen eine kleine Entschädigung hat
Nun ja, der Werkunternehmer hat ein Pfandrecht und kann das gesamte Moped hier verwerten. Wenn seine Forderungen damit nicht abgedeckt sind, muß der Auftraggeber -wer immer das auch sein mag- in bar nachschießen.
Bei der gesamten Sachverhaltsschilderung bleibt absolut und völlig unklar, was denn nun letztlich beanstandet wird an der Rechnung. Das ist heikel: An der Stelle der Werkstatt würde ich Zahlungsklage erheben und wenn dann dem Auftraggeber -wer immer das sein mag- nicht Zack-Zack die Erleuchtung kommt, hat es das Gericht einfach und wird der Klage ohne Beweisaufnahme stattgeben.
ja sicher.... da hätte ich auch selbst drauf kommen können :o))
in meiner Familie hat jemand Schereien wegen einer Rechnung für Reparaturen eines Mopeds, die leider immer erfolglos waren. Er selbst kann nicht mehr zahlen
WIE SOLLTE ER AUCH?
1.Wenn man Eins und Eins zusammenzählt, erkennt man doch:
30% Info, für 100% Antwort nicht möglich.
Wenn man Eins und Eins zusammenzählt
So, so. Stand da nicht oben folgendes:
in meiner Familie hat jemand Schereien
Wie kann JEMAND Scherereien haben wenn er schon tot ist? Gut, demnächst ist Ostern und da wird eine Auferstehung gefeiert. Kommt aber eher selten vor. Und Jesus hatte bestimmt kein Moped!
Wenn man Eins und Eins zusammenzählt, erkennt man doch: Auftraggeber war der Erblasser und die Erbengemeinschaft ist nun zahlungspflichtig, weil zwischen Reparatur (immerhin dreimal erfolglos) und Rechnungslegung sein Tod dazwischenkam. Das ist präzise genug, gerade auch, weil es egal ist, ob der Auftraggeber verstorben ist oder nicht, ob es sich um ein Moped oder um ein Küchengerät handelt, oder ob die Reparatur zwei erfolglos erfolgte oder häufiger.
Man kann auch Rechnungen widersprechen.