Kann man Liebhaberei selber anmelden?

Moin!

Ich bin Angestellte und möchte nebenbei aus meinen (teuren) kreativen Hobbies (stricken, nähen, plotten, graphic design) etwas Geld machen, z.B. durch den Verkauf von Mützen, Taschen, Deko oder selbst-designte Postkarten (Digital oder als Druck). Mein einziges Ziel dabei ist ausschließlich, meine Hobbies teilweise zu finanzieren, um sie weiter auszuüben. Ich würde das Verkaufen nur ab und zu, je nach Zeit und Lust machen, ich erwarte keine großen Einnahmen (vielleicht 1000€/Jahr grob geschätzt?) und hätte sicherlich keine oder kaum Gewinne (wenn ich nur alle Materialkosten berechnen würde, sicherlich immer Verluste...).

Ich möchte nur alles legal machen und bei so einer kleinen Sache keine unnötige Komplikation... aber geht das überhaupt?

Ein Gewerbe anzumelden wäre an sich kein Problem. Ich war eigentlich fast dabei, es anzumelden, als ich mich weiter darüber informiert habe: Laut allen Definitionen ist mein Fall deutlich unter Liebhaberei einzustufen. Ich habe auch mehrere Beiträge von „Gründern“ gelesen, die ein Kleingewerbe angemeldet haben, nur um es später abmelden zu müssen, weil es tatsächlich Liebhaberei war oder Handwerkskammer Beiträge bezahlen mussten, die höher als der Gewinn waren. Das bringt nur Ärger, Frustration und unnötige Aufwand.

Es klingt vielleicht blöd, aber nach viel Recherche frage ich mich nun einfach: wenn man so ein kleines Geschäft vorhat, kann man nicht direkt so eine „Liebhaberei-Aktivität“ bei dem Finanzamte selbst anmelden?

Ich habe auch über die „410€ Regelung“ gelesen. Könnte man diese „bis 410€ Gewinn im Jahr“ haben unabhängig vom Umsatz/Einnahme? Z.B. Ich möchte eine Tasche für 60€ verkaufen, Materialkosten dafür sind 45€. Wenn ich eine einzige Tasche im Monat verkaufen würde: Einnahmen sind 720€, Gewinn jedoch 180€ lächerliche Euro... Fällt das unter der 410€ Regelung? Wenn ja, heißt das, dass ich es einfach ohne weiteres als Hobby machen kann? Ein kleines „Kassenbuch“ würde ich für alle Fälle führen, um alle Einnahmen und Ausgaben unter Blick zu behalten...

Ich habe stundenlang in Google recherchiert aber alle Artikel und Infos zum Thema Liebhaberei sind aus der Perspektive von (Klein)Unternehmern, die die Einstufung als Liebhaberei und deren Nachteile vermeiden wollen, was nicht mein Fall ist.

Für alle Tips oder Info zur weiteren Recherche bin ich dankbar.

Finanzamt, Gewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebenverdienst, Nebentätigkeit, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe
Kleinunternehmen - Ab wann lohnt es sich, die Grenze von 22.000€ im Gründungsjahr ungeplant zu überschreiten?

Anfang 2020 habe ich, mehr oder weniger aus Spaß, ein Gewerbe angemeldet. Jetzt im September liegt mein Umsatz durch Verkaufstätigkeiten über einen Onlineshop bei ca. 21.000€, Wie mir bekannt ist, unterliege ich ab einem Umsatz von 22.000€ nicht mehr der Kleinunternehmerregelung, und muss daher Umsatzsteuer zahlen, welche ich jedoch bisher nicht erhoben habe.

Das Problem ist folgendes: Lasse ich meinen Shop bis nächstes Jahr "ruhen" entgehen mir ca. 10.000€ - 15.000€ weitere Einnahmen (momentan habe ich 4000€ Einnahmen pro Monat). Bei genau 22.000€ Umsatz bleibt mir ein Gewinn von ca. 13.000€, auf den ich noch ca. 24% Einkommenssteuer nachzahlen muss (24% da ich zusätzlich einen Vollzeitjob habe). Das Geld was ich durch mein Gewerbe am Ende auf dem Konto hätte beträgt dann etwa 10.000€.

Option B: Ich verkaufe munter weiter und nehme bis Ende des Jahres prognostizierte 35.000€ ein. Mein reiner Gewinn würde hier ca. 20.000€ betragen. Nachzahlen müsste ich aber ca. 6000€ Umsatzsteuer (ist dieses Jahr etwas schwierig vorauszusagen, da die Mehrwertsteuer im Juli gesenkt wurde)... und auf die verbleibenden 14.000€ Gewinn würde ich wieder ca. 24% Einkommenssteuer bezahlen. Das bedeutet, ich hätte einen erheblichen Mehraufwand durch 3 Monate mehr Arbeit und die ganze Sache würde steuerlich viel komplizierter werden, da ich kein Kleinunternehmer mehr wäre.

Ich weiß, dass diese Frage/dieses Szenario nicht sehr konventionell ist, dennoch frage ich ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, und diese teilen kann. Lohnt es sich, ein solches Risiko einzugehen? Gibt es eine elegantere Lösung als die von mir beschriebene Option B? Vorteile wären natürlich zusätzliche Ersparnis durch Absetzen der Mehrwertsteuer bei meinen Ausgaben (ca. 1000€) und die Zufriedenstellung meiner Kundschaft, welche ansonsten 3 Monate auf meine Produkte verzichten müsste.

Kleinunternehmer, Steuern
Kleinunternehmer Nachweispflicht vom Ursprung des Artikels?

Hallo, ich habe demnächst vor mich nebentätig als Kleinunternehmer(Warenan- und verkauf) selbstständig zu machen und hätte da zwei Fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir da mit einer Antwort helfen.

  1. Frage: Bin ich verpflichtet einen Nachweis darüber zu führen, woher ich den Artikel genau habe? Also brauche ich da unbedingt eine Rechnung dazu? Es ist nämlich so, dass in meiner Wohngegend ab und zu an der Straßenecke/Vor einem Müllplatz ein paar alte gebrauchte Sachen zum Mitnehmen einfach so abgestellt werden. Wie steht es darum? Ich hätte nämlich vor, falls mal etwas brauchbares dabei ist, diese mitzunehmen und zu verkaufen. Wie geht man da vor? Eine Rechnung oder sowas bekommt man da ja nicht, da die Sachen von den Anwohnern in der Nacht einfach so abgestellt werden. Dass der Verkauf am Ende ja 100%iger Gewinn ist, ist mir ja klar und das würde ich auch so buchen. Aber mir geht es hier nur um die Frage, muss ich irgendwem jemals beweisen, dass ich diesen Artikel ohne jeglichen Kauf erhalten habe? Und wird für alles was ich verkaufe auch eine Ursprungskaufrechnung der Ware gefordert? In diesem Fall geht dies ja z.B. nicht.
  2. Ich habe privat eine Spielkonsolensammlung und Spielesammlung, die ich aufgrund der Größe dann über das Gewerbe verkaufen muss. Wie ist das jetzt mit der Privateinlage. Ich habe aufgrund des Alters etc. absolut keinerlei Rechnungen mehr über die gesamten einzelnen Positionen. Wie kann ich das genau in mein Gewerbe einbringen?
Kleinunternehmer, Steuern

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