Kleingewerberegelung ein Jahr zu zu lange angewendet. Was tun?
Wir betreiben seit 2010 ein Kleingewerbe. Im Jahr 2015 haben wir die 17.500 EUR überschritten (Umsatz 19.000 EUR). Das hat uns selber ziemlich überrascht, weil wir nicht dachten, dass das Geschäft so floriert. Das war dann im März 2016, als wir die einfache G&V gemacht haben.
Wir haben mit dem Finanzamt Kontakt aufgenommen, die uns dann sagte, dass wir im nächsten Jahr dann nach der Normalbesteuerung abrechnen müssen. Aus Unwissenheit haben wir dann gedacht, dass das dann ab 2017 erst sein wird, wir das Folgejahr noch normal abwickeln können. Dem ist dummerweise nicht so, wir hätten bereits ab 2016 mit Mehrwertsteuer berechnen müssen.
Was für eine Möglichkeit der Korrektur gibt es hier? Müssen wir jetzt "so tun", als ob wir die Rechnungen mit Mehrwertsteuer abgerechnet haben?
Sprich Eingangs- und Ausgangsrechnungen mit Mehrwertsteuer abrechnen?
1 Antwort
Ab Übersteigen des Freibetrages für die Kleinunternehmerregelung ist die Regelbesteuerung anzuwenden.
somit:
der Umsatz 2016 ist als Brutto-Umsatz anzusehen. Somit hieraus 19% USt
wenn die Kunden Unternehmer sind, so kann an diese eine berichtigte Rechnung erfolgen mit dem bisherigen Betrag + 19% USt
bei Privatpersonen als Kunden ist das NICHT möglich.
nächste Frage:
wurde der Antrag für die Ist-Versteuerung gestellt?