Hallo,

Beim Ausfüllen der Anlage EÜR, Zeile 11 und 12:

Als Kleinunternehmer (meine Rechnungen nehmen auf §19 (1)

Bezug) muss ich bei Zeile 11 Betriebseinnahmen eintragen; soll ich hier der

Gesamtumsatz eingeben, also ohne die betriebliche Ausgaben zu beabsichtigen,

oder die Einkünfte/Gewinne?

Was soll ich dann bei Zeile 12 eintragen? Die lautet

"davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach §19 Abs.3 Satz 1 und

2UStG".

 Danke!