Kann Ehefrau eigenes Kleinunternehmen anmelden?
Hallo,
ich habe ein eigenes Unternehmen, Einzelunternehmer, umsatzsteuerpfllichtig, dessen Einkünfte bisher zum Leben reichten. Leider bin ich am Ende letzten Jahres erkrankt, so dass ich nicht mehr zu 100 % die Arbeit verrichten kann. Somit werde ich weniger Aufträge annehmen müssen, was natürlich auch weniger Einnahmen beteutet. Meine Frau spielt mit dem Gedanken, ein Kleinunternehmen zu gründen, Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuerbefreit, da sie keine adäquate Arbeit finden würde, schon 25 Jahre aus dem Beruf. Sie möchte ein Service rund um den Hund anbieten, Ernährungsberatung, Fitnessprogramme sowie ein Gassigehservice. Erfahrung u. Wissen vorhanden.
Meine Frage: Es wären dann 2 Unternehmen, ist das möglich? Und wie wird das steuerlich gehandhabt.
Vielen Dank
3 Antworten
Natürlich geht das. Ihr seid zwei unterschiedliche Menschen und könnt somit auch jeder Unternehmer(in) sein.
Übrigens, auch wenn es für Euch keinen Unterschied machen wird, aber ein Kleinunternehmer ist nicht von der Umsatzsteuer befreit, sondern die Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Ist für Steuerlaien praktisch das Gleiche, aber Fachleute müssen das unterscheiden.
Ihr habt jeder Euren Betrieb. Einer (Du) macht die Gewinnermittlung udn führt aus die Umsätze Umsatzsteuer ab und zeiht das bei die Vorsteuer ab.
Der Andere (Deine Frau) macht ihr Gewinnermittlung und braucht sich um das Gebiet Umsatzsteuer nicht zu kümmern.
Ihr füllt dann jeweils eine Anlage "G" zur Einkommensteuererklärung aus in den Ihr jeweils Gewinn (oder Verlust) eintragt.
Das ging ja schnell. So in etwa hatte ich mir das auch vorgestellt. Bei der Einkommenssteuer werden wir dann gemeinsam Veranlagt. Die jeweiligen Unternehmen, stehen, was Umsatzsteuerplicht o. nicht Pflicht angeht für sich.
Das klingt plausibel.
Vielen Dank
Das klingt plausibel.
;-) :-)))))))))))))))))))))) Könnte daran liegen, dass es richtig ist.
Es spricht nichts gegen die Pläne Deiner Frau, solange sie die Umsatzgrenze von 17500 Euro für Kleinunternehmer nicht überschreitet.