DRINGENDE FRAGE: Gutschrift als Kleinunternehmer erstellen - Umsatzsteuerausweis?
Hallo, ich bin Kleinunternehmer und möchte nun für jemanden eine Gutschrift ausstellen, bin mir allerdings unsicher, ob ich nun die Umsatzsteuer von Betrag ausweisen muss oder nicht.
Der betrag ist 170€ und der Empfänger bekommt 70€.
Wie muss die Gutschrift aussehen?
3 Antworten
Hallo Finanz,
Wie muss eine Gutschrift aussehen: Ich habe dir einmal ein Muster herausgesucht. Dieses kannst du einfach herunterladen und für deine Bedürfnisse anpassen: https://www.buchhaltungsbutler.de/gutschrift-vorlage-kostenlos/
Worauf ist zu achten: Folgender Artikel kann deine Frage beantworten: https://www.cts-steuerberatung.at/content/kleinunternehmer-aufgepasst-%E2%80%93-abrechnung-im-gutschriftsverfahren-birgt-unliebsame-%C3%BCberraschu
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen :)
Ein Kleinunternehmer arbeitet bekanntlich ohne Umsatzsteuer, warum sollte der in einer Gutschrift Umsatzsteuer ausweisen?
Ob der andere für seine Umsätze Umsatzsteuer zahlen muss, ist dessen Sache.
Die Umsatzsteuerbefreiung ist die Option, man muss Sie beantragen.
§ 19 Absatz 2 UStG: Der Unternehmer kann dem Finanzamt […] erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet.
- Die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG ist für Unternehmer, deren Gesamtumsatz 17.500,- Euro im Vorjahr nicht überschritten hat, der Normalfall und Muss nicht beantragt werden.
- Die Regelung gem. § 19 ist keine Umsatzsteuerbefreiung, sondern die Umsatzsteuer wird nicht erhoben.
§ 19 UStG
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Man kann aber auf die Regelung verzichten und auf Regelbesteuerung optieren
(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet.
Ich mache seit 47 Jahren und 5 Monaten Steuerrecht, das bedeutet nicht, dass mir nicht mal ein Fehler unterläuft, aber wenn eine Korrektur nötig ist (hier nicht) bitte fachlich korrekt und durch falsches zitieren von Paragraphen.
Du bist kein Kleinunternehmen, du nutzt vermutlich nur nur die sogenannte Kleinunternehmen der Umsatzsteuer. Was für eine "Gutschrift" soll das sein?
Wenn du die Umsatzsteueregelung nutzt kannst du keinerlei USST ausweisen, aus keinem Grund.
Die kannst als "Kleinunternehmer" aber auch die Kleinunternehmenregelung NICHT gewählt haben, dann könntest du die USST ausweisen
Es gibt auch Kleinunternehmer die die Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer nicht in Anspruch nehmen. Daher ist die Antwort zu kurz gedacht.