Einige Fragen zum Nebengewerbe [Schmuck]

Da mir bei gutefrage nicht geholfen werden konnte versuche ich es mal hier bevor ich mich in irgendein Forum durchwühle.


Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden um mein Schmuck zu verkaufen. Mein Schmuck besteht aus Schmuckmasse (ist unter Pardo und/oder Fimo zu finden).


Zwar habe ich damals ein Seminar besucht für Existensgründer, doch diesen abgebrochen da ich zu unsicher war ob dies wirklich das richtige für mich ist.


Jetzt sieht es aber schon ganz anders aus. Ich möchte nicht davon leben wollen, wenn ich meine Kosten (Materialkosten) abdecken kann und der ein oder andere Euro eventuell über bleibt reicht es mir. Ein Businessplan habe ich dafür schon damals erstellt - müsste also nur nochmal den Finanzteil ergänzen (ein Shop gibt es nicht in dem ich damals eingekauft habe und der neue ist um 2-5 cent teurer)


Nun meine Frage ob meine Informationen noch richtig sind

  • Ich dürfte keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen

  • Ich müsste jährlich eine Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt zukommen lassen

  • Ich dürfte nicht mehr als 4.000€ im Monat verdienen da ich sonst kein Nebengewerbe betreibe

  • Bei einem Nebengewerbe kann ich weiterhin in der Familienversicherung bleiben

  • Ich dürfte nicht mehr als 15 Stunden die Woche (60 Stunden im Monat) arbeiten

Welchen Beitrag solllte ich nicht erreichen um keine Umsatzsteuerpflicht nachkommen zu müssen ?

Dürfte ich auch zwei Namen auf mein Gewerbeschein anmelden ? (Tätigkeit im Grafikbereich)

Das war´s. Ist viel aber für mich sehr wichtig. Ich würdemich freuen wenn sich jemand damit auskennt und mir helfen kann.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmer, selbständig, selbstständig, Familienversicherung, Nebengewerbe
Wechsel zur Regelbesteuerung - Überschneidung mit Abschlagsrechnung?

Hallo zusammen,

ich überlege aktuell zum 1. Januar 2022 vom Kleinunternehmerstatus zur Regelbesteuerung zu wechseln. Basierend auf der Prognose für dieses Jahr müsste ich zum 01.01.2023 ohnehin wechseln; dieses Jahr stehen jedoch einige Ausgaben an, weshalb sich die Regelbesteuerung und Zahlung dieser netto lohnen würde.

Ich habe jedoch nur ein kleines Buchhaltungsproblem, bei dem ich mir nicht sicher bin, wie das zu handhaben ist: Ich habe im Dezember letzten Jahres einen Auftrag bekommen und für diesen bereits eine Abschlagsrechnung erstellt, welche auch noch letztes Jahr bezahlt wurde. Diese natürlich ohne Umsatzsteuer. Nun steht für Ende diesen Monat aber die Schlussrechnung an, auf die natürlich Umsatzsteuer erhoben werden müsste im Falle eines Wechsels. Wie gehe ich da dann vor? Würde ich die 19% USt. auf den gesamten Betrag erheben, der Kunde (im übrigen umsatzsteuerpflichtige GmbH) würde dann also auf den bereits gezahlten Abschlag auch noch nachträglich USt. leisten? Oder aber wird die USt. nur auf den noch offenen Betrag erhoben; die Zahlung aus letztem Jahr verbleibt quasi im Kleinunternehmerstatus und damit umsatzsteuerbefreit? Muss das auf der Rechnung irgendwie kenntlich gemacht werden?

Und dann noch eine Frage hinterher: Sehe ich das richtig, dass ich mich theoretisch von den USt.-Voranmeldungen befreien lassen könnte? Die entrichtete Umsatzsteuer lag letztes Jahr durch den Kleinunternehmerstatus logischerweise bei 0€. Und falls ich mich nicht befreien lasse, wäre das Abgabeintervall durch selbiges vierteljährlich, nicht monatlich, korrekt?

Vielen Dank für konstruktive Antworten.

Nachtrag: Ich bin nun soweit, dass ich weiß, dass Leistungen, die erst nach dem Übergang ausgeführt / fertiggestellt wurden, der Umsatzsteuer unterliegen. Die Anzahlung wäre also umsatzsteuerpflichtig, auch wenn ich keine USt. auf der Rechnung erhoben habe. Jetzt auf der Schlussrechnung nachträglich die 19% USt. noch auf die Anzahlung zu erheben ist wahrscheinlich auch nicht zulässig, richtig? Dann müsste ich die USt. also zahlen, ohne sie erhoben zu haben - ein Grund, den diesjährigen Wechsel nochmal zu überdenken.

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