Geld wird aus der Türkei nach Deutschland überwiesen (privates Darlehen), wie entgeht man der Einstufung als Schenkung, obwohl es sich um einen Kredit handelt?

Hallo Freunde, Meine Mutter hat vor sich eine Eigentumswohnung in Deutschland zu kaufen. Der Kaufpreis für die ETW beträgt 148.000 Euro plus Maklerprovision . Nun hat sie die Möglichkeit ein Privates Darlehen (Kredit) zu günstigen Konditionen von ihrem Sohn aus erster Ehe zu erhalten, dieser lebt und Arbeitet in der Türkei. Er würde meiner Mutter das Geld, umgerechnet 180.000 Euro von einem Konto aus der Türkei nach Deutschland überweisen.

Nun zu meinen fragen auf die ich hier hoffentlich eine Fachkundige Antwort bekomme.

  • Was muss hierbei beachtet werden. Meine Mutter ist langjährige Kundin bei der Bank, würde es eurer Meinung nach zu einer "Geldwäsche Anzeige" kommen von der ja immer wieder zu hören ist?

  • Als Verwendungszweck wird "Darlehen" angegeben. Sollten wir trotzdem vorsichtshalber einen Kredit Vertrag mit meinem Bruder abschließen und somit sicher gehen? Nicht das der Fiskus den Betrag für eine Schenkung hält und dann Schenkungsteuer darauf erhebt.

  • Wie hat so ein Vertrag auszusehen, kenne mich gar nicht mit diesen ganzen Sachen Paragraphen Formalitäten usw aus. Wir wollen halt nur sicher gehen. Wie hoch soll der Darlehenszins angesetzt werden um den Verdacht auf Schenkung aus dem Weg zu räumen

Muss das bei einem Notar gemacht und beglaubigt werden?

Vielen Herzlichen Dank für alle eingehenden Antworten und Informationen.

Auslandsüberweisung, Finanzamt, privatkredit
Kann ich eine freiberufliche Tätigkeit rückwirkend anmelden?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage zur Anmeldung einer freiberuflichen Nebentätigkeit als Studierende bzw. dazu, inwieweit diese rückwirkend möglich oder problematisch ist.

Ich habe seit fast zwei Jahren unregelmäßig neben meinem Studium eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzerin ausgeübt, diese Tätigkeit aber wegen naiven Informierens nicht beim Finanzamt angemeldet (z.T. auch, da ich das Ganze nie als ernsthafte langfristige Einnahmequelle bzw. Beschäftigung sondern mehr als Hobby gesehen habe). Auch eine eigene Steuererklärung habe ich nicht gemacht, da ich (fälschlicherweise?) der Auffassung war, dass diese aufgrund der geringen Höhe des Einkommens nicht nötig war. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit belaufen sich bei knapp über 2000 Euro in 2013, einigen hundert in 2014 und bisher knapp 300 in 2015 (Aufträge momentan nicht in Sicht). Andere Einkünfte habe und hatte ich im genannten Zeitraum nicht, da ich noch Studierende bin und keiner weiteren Tätigkeit nachgehe.

Nun bin ich darauf aufmerksam geworden, dass ich meine Tätigkeit hätte anmelden müssen. Da ich alles richtig stellen will: Ist es möglich und/oder nötig, die Tätigkeit rückwirkend beim Finanzamt anzumelden? Da mein Studium diesen Sommer endet, weiß ich noch nicht, ob ich die Tätigkeit weiterführen will oder nicht. Müsste ich mit bestimmten Sanktionen oder Strafen rechnen, da ich der Meldepflicht nicht nachgegangen bin?

Ein damit zusammenhängender Aspekt, der mir noch Fragen aufwirft, sind die mit der Tätigkeit verbundenen Rechnungen bzw. Gutschriften. Auf denen steht keine Steuernummer, da ich keine hatte, sind also meines Erachtens nach nicht rechtens. Können sie trotzdem als Nachweise der Tätigkeit bzw. Einkünfte genutzt werden? Oder müssten alle im Nachhinein korrigiert werden? Ist in diesem Zusammenhang mit irgendwelchen Problemen, Sanktionen o.ä. zu rechnen?

Vielen Dank im Voraus!

Finanzamt, Freiberufler, Steuererklärung, steuernummer

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